Finanzrichter sehen Labor-GmbH als Arzt an
MÜNCHEN (mwo). Ärzte, die medizinische Analysen bei einer Labor-GmbH in Auftrag geben, müssen darauf wohl bald keine Umsatzsteuer mehr bezahlen. Denn diese Leistungen sind als Teil der ärztlichen Heilbehandlung steuerfrei, urteilte der Bundesfinanzhof (BHF) in München.