Generika-Verbote

Firmen wehren sich gegen Zulassungs-Aus

Die BfArM-Liste mit außer Kraft gesetzten Zulassungen schmilzt rapide zusammen. Inzwischen sind nurmehr 43 Verkaufsverbote aktiv.

Veröffentlicht:

BONN. Heumann hat Widerspruch gegen den ihn betreffenden Teil des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte verhängten Generika-Zulassungsstopps eingelegt.

Wie das Unternehmen auf seiner Website mitteilt, habe es sich "nach reiflicher Überlegung" zu diesem Schritt entschlossen, "da wir die Begründung der Behörde für diese Anordnung inhaltlich nicht für stichhaltig halten".

Das BfArM selbst habe eingeräumt, bislang keine Hinweise auf Gesundheitsgefahren für Patienten zu haben, heißt es zur Begründung weiter. Zudem würden alle Produktchargen regelmäßigen Qualitätsprüfungen unterzogen und vor Marktfreigabe "die Spezifikationen durch Labortests bestätigt.

Heumann steht mit Irbesartan (Filmtabletten), Irbesartan/HCT, Venlafaxin (Filmtabletten) und Candesartan/HCT (Tabletten) in diversen Dosierungen auf der BfArM-Liste. Laut Unternehmen ist das zuletzt genannte Präparat ohnehin nicht im Verkehr.

Auch Betapharm hat gegen den BfArM-Bescheid Rechtsmittel eingelegt. Der Augsburger Hersteller steht mit insgesamt 17 Produktzulassungen auf der BfArM-Liste.

Die Bonner Aufsichtsbehörde reagierte unverzüglich. Weil der Einspruch der Unternehmen aufschiebende Wirkung hat, wurde das Ruhen der Zulassungen von Heumann und Betapharm am Freitag wieder außer Vollzug gesetzt.

Insgesamt gelten laut aktueller BfArM-Liste von ehedem 80 Produktzulassungen jetzt noch 43 als außer Kraft gesetzt. (cw)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Arzneimittel-Verschreibungsverordnung

Neue Zielgruppen für die Naloxon-Verordnung

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
AMNOG-Verfahren: Plädoyer für ein Update

© Springer Medizin Verlag GmbH

AMNOG-Verfahren: Plädoyer für ein Update

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Roche Pharma AG, Grenzach-Wyhlen
In Deutschland gibt es immer weniger klinische Forschung. Was Deutschland hingegen zu leisten imstande ist, zeigte sich zuletzt bei der COVID-19-Pandemie: mRNA-basierte Impfstoffe wurden schnell entwickelt und produziert.

© metamorworks / stock.adobe.com

Handlungsempfehlungen

Deutschland-Tempo statt Bürokratie-Trägheit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Alexandra Bishop ist Geschäftsführerin von AstraZeneca Deutschland.

© AstraZeneca

Pharmastandort Deutschland

Deutlich mehr wäre möglich

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

5 Kriterien der Charité

ME/CFS-Diagnose: So gehen Sie in der Hausarztpraxis vor

Erfolgreiche Teamarbeit

HÄPPI: So gelingt die Delegation in Hausarztpraxen

Lesetipps
Mit einer eher seltenen Diagnose wurde ein Mann in die Notaufnahme eingeliefert. Die Ursache der Hypoglykämie kam erst durch einen Ultraschall ans Licht.

© Sameer / stock.adobe.com

Kasuistik

Hypoglykämie mit ungewöhnlicher Ursache