Kapitalabfindung im Alter

Fiskus hält die Hand auf

Das Finanzgericht Münster erachtet eine berufsständische Kapitalabfindung als steuerpflichtig und verneint die von einem Zahnarzt vermutete, unzulässige Doppelbesteuerung.

Veröffentlicht:

MÜNSTER (mwo). Auch Kapitalabfindungen aus der berufsständischen Ärzteversorgung unterliegen der Steuerpflicht. Das hat das Finanzgericht (FG) Münster in einem Urteil entschieden. Es wies damit die Klage eines Zahnarztes ab.

Der Zahnarzt war 2005 in Rente gegangen. Seine Versorgungsansprüche ließ er sich teilweise sofort als einmaligen Kapitalbetrag auszahlen und den Rest als Rente. Das Finanzamt erfasste beides zur Hälfte als zu versteuerndes Einkommen.

Hintergrund ist das Alterseinkünftegesetz aus 2004. Danach werden Rentenzahlungen je nach Rentenbeginn teilweise der Steuer unterworfen. Der zu versteuernde Anteil lag 2005 zunächst bei 50 Prozent und steigt seitdem jährlich um zwei Punkte, ab 2021 bis 2040 dann um jährlich einen Prozentpunkt.

Kapitalzahlung ist eine "andere" Leistung

Im Gegenzug können Vorsorgeaufwendungen in bis 2025 steigendem aber insgesamt gedeckeltem Umfang als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Dadurch soll eine vom Bundesverfassungsgericht verbotene Doppelbesteuerung vermieden werden.

Ohne Erfolg meinte der Zahnarzt, bei ihm liege dennoch eine Doppelbesteuerung vor. Zumindest die Kapitalabfindung müsse steuerfrei bleiben.

Doch auch die Kapitalzahlung wird als "andere Leistung" vom Gesetz als steuerpflichtig erfasst, urteilte das FG Münster. Auch der zu versteuernde Anteil sei mit 50 Prozent nicht zu hoch.

Denn die gesamten Beiträge des Zahnarztes zum Versorgungswerk seien niedriger als die steuerfreie Hälfte der zu erwartenden Leistungen. Steuerlich werde daher letztlich nur der Zinsertrag der Versorgungsbeiträge erfasst.

Az.: 12 K 1280/08

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Blutzuckervariabilität

Wie die Time Below Range das Diabetes-Management verbessert

Vor der Ferienzeit

Beratungsfall Reisemedizin: Worauf es im Patentengespräch ankommt

Lesetipps
Prophylaktische Maßnahmen sind der beste Weg, um Infektionen bei Krebspatientinnen und -patienten zu verhindern. Während und nach ihrer Chemotherapie sind sie dafür besonders anfällig. (Symbolbild)

© RFBSIP / stock.adobe.com

Vorbeugen ist besser als heilen

Wie die Infektionsprophylaxe bei Krebspatienten gelingt

Eine Frau liegt auf dem Sofa und hält sich den Bauch.

© dragana991 / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodell)

Schmerzerkrankung

Endometriose-Leitlinie aktualisiert: Multimodale Therapie rückt in den Fokus