Flüge: Zusatzkosten müssten deutlich sein

BERLIN (bü). Fluggesellschaften dürfen in ihren Internetauftritten Gebühren und Zuschläge nicht "häppchenweise" aufführen.

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Sie müssen von vornherein den Endpreis nennen - also inklusive Steuern, Gebühren, Flughafengebühren und Kerosinzuschlägen.

Das Berliner Kammergericht hat jetzt Preisangaben von Air Berlin und Ryanair als unvollständig bewertet. Beide haben Revision gegen die Urteile eingelegt.

Az.: 5 U 147/10

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