Formular für Freiberufler ist jetzt gültig
NEU-ISENBURG (all). Für niedergelassene Ärzte und andere Freiberufler, die ihren Praxisgewinn nicht durch eine Bilanz, sondern durch eine Einnahme-Überschuß-Rechnung ermitteln, steht jetzt nach einer einjährigen Verspätung für das Jahr 2005 erstmals ein standardisierter Vordruck zur Verfügung.