Freier Wechsel in ein anderes MVZ ist nicht möglich
KASSEL (mwo). Träger Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) können Ärzte nicht frei von einem in ein anderes MVZ versetzen. Das ist selbst dann unzulässig, wenn beide MVZ ihren Sitz am selbem Ort haben, wie der Vertragsarztsenat des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel entschieden hat.