Freiheitsstrafe für Arzt wegen Abrechnungsbetrug
BERLIN (ami). Wegen achtfachen Abrechnungsbetrugs wurde ein Berliner Allgemeinmediziner jetzt vom Amtsgericht Tiergarten zu einem Jahr und drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Abrechnungen der acht Quartale (1996 und 1997) standen im Zusammenhang mit der Vergabe von Immunglobulinen an HIV-Infizierte und mit der Methadon-Substitution.