Fristlose Kündigung eines Chefarztes rechtens

DARMSTADT (ava). Die fristlose Entlassung des Chefarztes der Gynäkologie an der Kreisklinik Groß Umstadt ohne Zahlung einer Abfindung ist rechtens. Das hat jetzt das Landesarbeitsgericht in Frankfurt bestätigt.

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Das Amtsgericht Osnabrück hatte den früheren Chefarzt 2010 wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Der Gynäkologe hatte in seiner Bewerbung um die Stelle in Groß-Umstadt das anhängige Verfahren und das Urteil verschwiegen.

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