Rechtens

Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs

Veröffentlicht:

FRANKFURT/MAIN. Die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers, der sich bei der Zeiterfassung nicht an- und abmeldet, ist rechtmäßig. Das hat das Landesarbeitsgericht in Frankfurt am Main entschieden.

Der 46 Jahre alte Kläger war seit mehr als 25 Jahren in einer Großmetzgerei beschäftigt. Beim Verlassen des Produktionsbereichs wegen privater Pausen müssen die Mitarbeiter eine Zeiterfassung über einen Chip bedienen.

Der Kläger wurde jedoch dabei beobachtet, dass er den Chip in seiner Geldbörse ließ und zusätzlich mit der Hand abschirmte, wenn er diesen vor das Zeiterfassungsgerät zum An- und Abmelden hielt.

Eine Kontrolle durch den Arbeitgeber ergab, dass er in 1,5 Monaten so Pausen von insgesamt mehr als 3,5 Stunden gemacht hatte, ohne sich an- und abzumelden. Die Zeiten waren aber vom Arbeitgeber bezahlt worden.

Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts war die fristlose Kündigung gerechtfertigt. Dem Arbeitgeber sei es wegen des vorsätzlichen Betrugs nicht zumutbar, nur mit einer Abmahnung zu reagieren, so die Richter. (reh)

Az.: 16 Sa 1299/13

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gutachter- und Schlichtungsstelle

Zahl der Behandlungsfehler in Hessen leicht rückläufig

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Leitartikel zur „work and stay“-Agentur

Fachkräftegewinnung: Schwarz-Rot ist auf dem richtigen Weg

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie steht es um den Datenschutz bei der ePA, Frau Specht-Riemenschneider?

Lesetipps
Pneumokokken-Impfung: Wann und mit welchem Impfstoff auffrischen?

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Pneumokokken-Impfung: Wann und mit welchem Impfstoff auffrischen?

Auf einem Kalender liegen eine Spritze und ein Reisepass.

© Henrik Dolle / stock.adobe.com

Von Gelbfieber bis Tollwut

Diese Besonderheiten bei Reiseimpfungen sollten Sie kennen

Eine Fraktur wird fixiert.

© Radiographs / stock.adobe.com

Hyperglykämische Stoffwechsellage

Diabetes: Die wenig beachteten Folgen