Cannabis

Für Patienten gilt kein Fahrverbot

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BERLIN. Cannabispatienten dürfen laut der Bundesregierung durchaus am Straßenverkehr teilnehmen. Allerdings nur, sofern sie aufgrund der Medikation nicht in ihrer Fahrtüchtigkeit eingeschränkt seien.

Patienten drohten keine Sanktionen gemäß dem Straßenverkehrsgesetz, "wenn Cannabis aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt", heißt es in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion. Das entspricht auch dem erst kürzlich vom Bundesgerichtshof gefällten Urteil (Az.: 4 StR 422/15) nach dem Cannabis-Konsumenten, bevor sie sich hinters Steuer setzen, sicher gehen müssen, dass ihr Blut keine erhöhte Konzentration des Cannabis-Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) mehr enthält.

Die Patienten seien anders als Drogenkonsumenten aber auch sehr zuverlässig und verhielten sich regelkonform, so die Bundesregierung. Sie empfiehlt – auch wenn es gesetzlich nicht gefordert ist – Cannabispatienten beim Führen eines Fahrzeugs dennoch eine Ausfertigung des Betäubungsmittelrezeptes oder eine Bescheinigung des Arztes mitzunehmen.(reh)

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