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Elektro-Gesetz

Für Praxen ändert sich bei Altgeräten zunächst nichts

Veröffentlicht:

BERLIN. Zum Mittwoch wird das deutsche Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), das auch Medizintechnikhersteller betrifft, auf den "Offenen Anwendungsbereich" (Open Scope) umgestellt. Dabei werden alle Produktkategorien und Gerätearten angepasst, neue Produkttypen werden erstmals registrierungspflichtig.

Die Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (ear) wird am 26. Oktober alle bestehenden ear-Registrierungen für bisherige Gerätearten in neue Nachfolgegerätearten überführen. Auswirkungen auf Arztpraxen dürfte dies nach Ansicht des Bundesverbandes Medizintechnologie nicht haben. Die bisherigen Sammelsysteme bzw. Vereinbarungen zur Rücknahme blieben davon unberührt. (maw)

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