Recht
Für die IV-Anschubfinanzierung mussten auch Verträge vorliegen
Das BSG fordert dreiseitige Verträge zwischen Kassen, Kliniken und Ärzten.
Das BSG fordert dreiseitige Verträge zwischen Kassen, Kliniken und Ärzten.
den vollständigen Beitrag können Sie lesen, sobald Sie sich eingeloggt haben.
Die Anmeldung ist mit wenigen Klicks erledigt und kostenlos.
Lesen Sie alles wichtige aus den Bereichen Medizin, Gesundheitspolitik und Praxis und Wirtschaft.
NEU als Themen abonnierbar: Frauengesundheit und Kindergesundheit
Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte, Medizinstudenten, MFA und weitere Personengruppen viele Vorteile.
Die Anmeldung ist mit wenigen Klicks erledigt.