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Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Anhörung zum GKV-Sparpaket: Koalition zwischen Baum und Borke

Mit einer Mammut-Anhörung im Gesundheitsausschuss gehen die Beratungen über das GKV-Sparpaket in die nächste Phase. Noch mehr Sparen und niemandem wehtun – das wird nicht klappen. Die Koalition muss erklären, wofür die Reform gut sein soll.

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Woran spart das GKV-Sparpaket? Am Geld oder an den Versorgungsstrukturen?

Woran spart das GKV-Sparpaket? Am Geld oder an den Versorgungsstrukturen?

© solarseven / Getty Images / iStock

Berlin. Kritik, Klagen und eine Vielzahl von Änderungsvorschlägen: Der Gesundheitsausschuss des Bundestags nimmt sich am Montag 150 Minuten Zeit, um mehr als 90 Verbände und Fachgesellschaften zum Beitragssatzstabilisierungs-Gesetz anzuhören.

Anhörungen sind grundsätzlich wichtige Zwischenschritte im parlamentarischen Verfahren. Gesundheitspolitiker und das federführende Ministerium bekommen auf diese Weise einen konzentrierten Überblick, wo überall es im Gesetzgebungsverfahren haken könnte.

Kabinettsfassung ist schon nicht mehr aktuell

Doch im Falle des GKV-Sparpakets ist die Kabinettsfassung des Gesetzentwurfs bereits von der Aktualität überholt: Das Finanzierungsdefizit der GKV beläuft sich nicht wie ursprünglich angenommen auf rund 16 Milliarden, sondern vermutlich auf mehr als 19 Milliarden Euro. Im ersten Quartal dieses Jahres sind die Leistungsausgaben der Krankenkassen fast doppelt so stark gestiegen wie die Einnahmen, hat das BMG kürzlich festgestellt.

Gleichzeitig haben Koalitionspolitiker von SPD und Union eine Vielzahl von Baustellen ausgemacht, wo sie „nachbessern“ möchten. Begleitet wird diese Kakophonie von Länderforderungen, die auf eine weitgehende Rücknahme von Kürzungen hinauslaufen würden. Doch die Bundesregierung kommt in ihrer Gegenäußerung den Forderungen des Bundesrates nicht entgegen.

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Vor diesem Hintergrund stehen Gesundheitspolitiker der Koalition vor einer Quadratur des Kreises: Sie müssen das wahrgenommene Ungleichgewicht bei den Kürzungen für verschiedene Leistungserbringer korrigieren und zugleich die Akzeptanz für die Länder nicht aus den Augen verlieren.

Am Ende des Prozesses sollte dann ein Gesetzespaket stehen, das nicht nur koalitionsintern mehrheitsfähig ist. Vermittelt werden muss auch eine Reformidee, die den Bürgern verständlich macht, wie trotz Einsparungen eine gute Versorgung erhalten bleibt. Die Anhörung produziert im besten Fall Legosteine für diesen Prozess – doch den Bauplan muss die Koalition noch selbst ausarbeiten.

KBV warnt: Gesundheitsleistungen schrumpfen

Diese Forderungen wichtiger Akteure bekommt die Koalition durch die Stellungnahmen mit auf den Weg:

  • Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hält den Gesetzentwurf für „verfehlt, da er vor allem dort mit den Einsparungen ansetzt, wo ärztliche und psychotherapeutische Versorgung stattfindet“. Infolge der einnahmenorientierten Ausgabenpolitik werde das Angebot von Gesundheitsleistungen schrumpfen. „Wartezeiten auf ärztliche und psychotherapeutische Behandlungen werden sich auch in dringenden Fällen und Behandlungsanlässen verlängern“, so die Prognose der KBV. Am Ende dieses Prozesses werde eine schlechtere Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland stehen.
  • Für den GKV-Spitzenverband setzt der Gesetzentwurf mit der Rückkehr zu einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik „grundsätzlich an der richtigen Stelle an“. Doch weil der Bund sich aus seiner Finanzierungsverantwortung für versicherungsfremde Leistung noch weiter zurückziehe, bestehe „Nachsteuerungsbedarf“. Der Kassenverband moniert eine fehlende Ausgewogenheit des Entwurfs. Denn Arbeitgeber und GKV-Mitglieder seien durch die gestiegenen Zusatzbeiträge allein in diesem und im vergangenen Jahr mit zusätzlich rund 50 Milliarden Euro zur Kasse gebeten worden. Entsprechend müsse der Schwerpunkt des Sparpakets nun auf der „Reduktion der Ausgabendynamik liegen“.
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  • Der Spitzenverband der Heilmittelverbände legt einen Fokus seiner Stellungnahme auf die geplante Rückkehr zur Grundlohnsummenbindung – zusätzlich zu einem Abschlag von ein Prozent für die Jahre 2027 bis 2029. Damit bestehe die Gefahr, dass nach einer vorangegangenen längeren Phase der Unterfinanzierung „die positive und politisch gewünschte Entwicklung der letzten Jahre“ ausgehebelt werde. Durch die jahrelange Grundlohnsummenbindung seien die Gehälter beispielsweise in der Physiotherapie über Jahre sehr niedrig gewesen – der SHV gibt das Bruttogehalt im Jahr 2013 für eine Vollzeitstelle mit 2.054 Euro im Monat an. Trotz der Gehaltssteigerungen in den vergangenen Jahren lägen die Tarife für Therapeuten in Krankenhäusern im Durchschnitt noch immer um rund 30 Prozent über den Gehältern in ambulanten Praxen.
  • Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband moniert nicht nur die Folgen der einnahmeorientierten Ausgabenpolitik, sondern kritisiert insbesondere die geplanten Änderungen bei Hausarztverträgen. Erstmals soll auch bei HZV-Verträgen die Grundlohnsummenbindung greifen. Durch die vorgesehene Fixkostendegression sollen Mehrleistungen aufgrund steigender Teilnehmerzahlen nur noch mit einem (Kosten-)Abschlag vergütet werden. Das sei ein „strukturfremder Eingriff“, heißt es. Der Verband warnt davor, Vergütungsregelungen im Kollektivvertrag auf die HzV übertragen zu wollen. Doch die Systematik sei hier eine andere: „Hier wird keine Gesamtvergütung verteilt, sondern die hausärztlichen Leistungen werden arztindividuell entsprechend den in den HzV-Verträgen vereinbarten Preisen eins zu eins vergütet.“
  • Auch der Deutsche Pflegerat stößt sich daran, dass „finanzpolitische Begrenzung zum leitenden Prinzip“ erhoben wird. „Die Grundlohnrate ist ein Finanzindikator, aber kein Maßstab für den Pflegebedarf.“ Als falsche Weichenstellung sieht der Pflegerat insbesondere die geplante Abkehr von der vollständigen Tarifrefinanzierung an. Die Politik könne nicht zugleich erweiterte pflegerische Kompetenzen und stabile Versorgungsstrukturen einfordern und zugleich tarifliche Entwicklung in der Pflege „finanzpolitisch zum Problem erklären“.
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  • Der Verband forschender Pharmaunternehmen sieht mit dem Gesetzentwurf die Frage aufgeworfen, „welchen Wert Innovation, technologischer Fortschritt und damit insbesondere Patente überhaupt noch haben“. Der vfa wirft dem Gesetzgeber vor, an der falschen Stelle anzusetzen, da die Arzneimittelausgaben seit Jahren konstant bei etwa zwölf Prozent der GKV-Leistungsausgaben lägen. Im Fokus der Kritik stehen der geplante dynamische Herstellerabschlag sowie Rabattverträge bei Patentarzneimitteln. Beide Instrumente hebelten den Maßstab einer evidenzbasierten Medizin aus, „indem der belegte Zusatznutzen einer Therapie nebensächlich wird“. (fst)
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