Gesetzesänderung durch Bundesjustizministerium
Für erste Kopie der Patientenakte sollen Ärzte kein Geld mehr erhalten
Praxen und Kliniken müssen die erste Kopie einer Patientenakte künftig kostenlos zur Verfügung stellen. Die bisherige Regelung, die noch eine Vergütung vorsieht, wird geändert.