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Klarstellung

GBA hat QM-Richtlinie nachgebessert

Veröffentlicht:

BERLIN. Wie vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) aufgetragen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) seinen Entwurf für die sektorenübergreifendes QM-Richtlinie nun angepasst.

Konkret wurde Paragraf 4 der Richtlinie ergänzt. Dort werde nun klargestellt, welche QM-Maßnahmen von Praxen und Kliniken ausnahmslos anzuwenden sind und unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Begründungen von den Vorgaben abgewichen werden darf, berichtet der Ausschuss.

Ein Muss für Ärzte sind demnach die Instrumente Risiko- und Fehlermanagement sowie Fehlermeldesysteme und die Vorgaben für das Beschwerdemanagement im Krankenhaus sowie für den Einsatz von Checklisten bei operativen Eingriffen.

"Mit der nun getroffenen Klarstellung haben wir den Stellenwert der obligatorischen Instrumente des Qualitätsmanagements und damit des Patientenschutzes im Sinne des Gesetzgebers präzisiert", sagt Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des GBA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung.

Der Beschluss werde dem BMG zur Prüfung vorgelegt und tritt erst nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. (reh)

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