Klarstellung

GBA hat QM-Richtlinie nachgebessert

Veröffentlicht:

BERLIN. Wie vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) aufgetragen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) seinen Entwurf für die sektorenübergreifendes QM-Richtlinie nun angepasst.

Konkret wurde Paragraf 4 der Richtlinie ergänzt. Dort werde nun klargestellt, welche QM-Maßnahmen von Praxen und Kliniken ausnahmslos anzuwenden sind und unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Begründungen von den Vorgaben abgewichen werden darf, berichtet der Ausschuss.

Ein Muss für Ärzte sind demnach die Instrumente Risiko- und Fehlermanagement sowie Fehlermeldesysteme und die Vorgaben für das Beschwerdemanagement im Krankenhaus sowie für den Einsatz von Checklisten bei operativen Eingriffen.

"Mit der nun getroffenen Klarstellung haben wir den Stellenwert der obligatorischen Instrumente des Qualitätsmanagements und damit des Patientenschutzes im Sinne des Gesetzgebers präzisiert", sagt Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des GBA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung.

Der Beschluss werde dem BMG zur Prüfung vorgelegt und tritt erst nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. (reh)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Wochenkolumne aus Berlin

Die Glaskuppel zur Klinikreform: Kampf um Lauterbachs Erbe

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Akutes Nierenversagen

Fragwürdige Nierentherapien: Nicht unnötig spülen!

Sie fragen – Experten antworten

Zoster-Impfung keine Hilfe bei Lippenherpes

Lesetipps
Eine Person balanciert auf einem Grad.

© RFBSIP / stock.adobe.com

Große Datenbankanalyse

Schwindel als mögliches Warnsignal für Alzheimer

RSV-Impfung: Was empfiehlt die DEGAM für Pflegeheimbewohner?

© Porträt: Antje Boysen / DEGAM | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

RSV-Impfung: Was empfiehlt die DEGAM für Pflegeheimbewohner?