Versicherungstipp

Garantie der Bestleistung bringt nichts

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Einige Versicherer werben bei der Privathaftpflichtversicherung mit der sogenannten Bestleistungsgarantie, bei denen der Anbieter verspricht, so viel zu zahlen wie der leistungsstärkste Konkurrent. Das klingt zwar gut, doch die Stiftung Warentest rät von solchen Angeboten ab.

Diese Tarife seien nicht kalkulierbar, warnen die Verbraucherschützer. „Sie gelten längst nicht für alle denkbaren Privathaftpflichtrisiken, sondern kommen stets mit einer langen Liste von Ausschlüssen daher.“

Außerdem müssten Kunden, wenn sie mehr wollen, als im eigenen Vertrag als Entschädigung vorgesehen ist, die Versicherungsbedingungen vorlegen, aus denen sich die besseren Leistungen eines Konkurrenten ergeben. Die Beweislast liegt also beim Kunden. Eine weitere Einschränkung bezieht sich auf den Zeitpunkt, zu dem der Schaden entstanden ist. Bereits dann müssen die besseren Bedingungen gegolten haben. Aus diesem Grund ist es sinnvoller, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen, die auch ohne Bestleistungsgarantie sehr umfangreich ist. (acg)

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