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Niedersachsen

Geldstrafe für Ex-Leiter des MDK verhängt

Die Hannoveraner Richter haben die Strafe wegen Untreue aber zur Bewährung ausgesetzt.

Veröffentlicht:

HANNOVER. Wegen "Anstiftung zur Untreue" hat das Amtsgericht Hannover am Dienstag, 11. Juni 2013, eine Geldstrafe gegen den ehemaligen Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) in Niedersachsen, Jürgen Vespermann, verhängt.

Er habe veranlasst, dass er eine höhere Vergütung bekomme, als ihm zustehe. Die Strafe von 180 Tagessätzen zu je 30 Euro (insgesamt 5400 Euro) wurde allerdings zur Bewährung ausgesetzt.

Vespermann soll mehrfach durch Vorlagen in der Unterschriftenmappe des Verwaltungsratsvorsitzenden des MDK Niedersachsen veranlasst haben, dass er mehr Gehalt ausbezahlt bekommt, als ihm gebührte - von 2001 bis 2008 insgesamt 146.419 Euro.

Dabei soll er gewusst haben, dass es dafür keine rechtliche Grundlage gab und ihm das Geld daher nicht zustand.

Dem Amtsgericht zufolge hat Vespermann ein Drittel des Schadens bereits zurückgezahlt und eine zeitnahe Überweisung des Rests glaubhaft zugesichert. Als Konsequenz der Vorfälle sei er bereits aus dem Beamtenverhältnis ausgeschieden und habe seine Pensionsansprüche verloren. Zudem sei er bislang unbestraft.

Daher setzte das Gericht den Strafbefehl zur Bewährung aus: Wenn der Ex-Geschäftsführer wie angekündigt den Schaden ersetzt und sich im kommenden Jahr gesetzestreu verhält, muss er danach die Strafe nicht zahlen. (mwo)

Az.: 241 Ls 296/12

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