Urteil

Geldstrafe für Massenklau von Patientendaten

Veröffentlicht:

NORTHEIM/GÖTTINGEN. Weil er sich an seinem Arbeitsplatz illegal große Mengen an vertraulichen Patientendaten beschafft hat, muss ein 23-jähriger früherer Mitarbeiter eines IT-Dienstleistungsunternehmens aus dem Landkreis Northeim eine Geldstrafe von 4500 Euro zahlen.

Einen entsprechenden Strafbefehl hat kürzlich das Amtsgericht Northeim auf Antrag der Staatsanwaltschaft Göttingen erlassen.

Nach Ansicht des Gerichts hat sich der ehemalige Systemadministrator des Verrats von Geschäftsgeheimnissen schuldig gemacht. Der Strafbefehl sei inzwischen rechtskräftig, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mit. (pid)

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Landesarbeitsgericht Rostock

Urteil: Kündigung nach häufigen Kurzerkrankungen

Abrechnungsbetrug

AOK Hessen: Meiste Betrugsversuche bei Pflege

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Altersbedingter Hörverlust: Ursache ist eine Degeneration der Cochlea. Verstärkt wird der Prozess vermutlich durch Entzündungen und mikrovaskuläre Veränderungen.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

Niedrigdosierte Gabe

ASS hilft nicht gegen Hörverlust im Alter