Gericht: Mieter dürfen Belege fotografieren

Veröffentlicht:

MÜNCHEN (dpa). Bei der Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen muss es Mietern ermöglicht werden, Belege zu kopieren, einzuscannen oder abzufotografieren. Dies hat das Amtsgericht München in einem am Montag veröffentlichten Urteil klargestellt (Az.: 412 C 34593/08).

Eine "eingehende Überprüfung" wäre mit der bloßen Einsicht in die Belege nicht möglich, betonte das Gericht. Geklagt hatte eine Mieterin, die mit der Jahresabrechnung ihres Vermieters nicht einverstanden war. Zur genauen Überprüfung wollte sie die Belege fotografieren, was der Vermieter aber nicht zugelassen hatte. Das Urteil ist rechtskräftig.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Perforierende Augenverletzungen

Fremdkörpertrauma: Was ins Auge geht, kann auch gut (r)ausgehen

RV verdreifacht RA-Mortalität

So lässt sich die rheumatoide Vaskulitis diagnostizieren

Lesetipps