Lifestyle-Paragraf
Gericht bekräftigt: Krankenkassen müssen bei Adipositas Abnehmspritze nicht bezahlen
Gesetz ist Gesetz: Weil Lifestyle-Medikamente durch das SGB V von der Erstattungspflicht der Krankenkassen ausgenommen sind, müssen Adipositas-Patienten Semaglutid selbst bezahlen. Das bestätigte das Sozialgericht Mainz.