Urteil
Gericht bestätigt Disziplinarstrafe von 5.000 Euro wegen Annahme von Rückvergütungen
Vertragsärzte, die von einem Pathologen eine Vergütung für die Übersendung von Proben annehmen, müssen nach einem strafrechtlichen Verfahren zusätzlich mit einer empfindlichen Disziplinarstrafe rechnen.




