Gericht bestätigt Rechtswidrigkeit von Verteilungsvertrag

STUTTGART (juk). Dass der frühere Honorarverteilungsvertrag in Baden-Württemberg rechtswidrig ist, das hat das Landessozialgericht in Stuttgart bestätigt.

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Konkret geht es um den Honorarverteilungsvertrag (HVV) aus dem zweiten Quartal des Jahres 2005. Gegen ihn hat Dr. Werner Baumgärtner, Vorsitzender von Medi Baden-Württemberg, geklagt, weil er weder Regelleistungsvolumina noch feste Punktwerte enthielt. Eine gesetzliche Vorgabe, die von der KV "übrigens bis heute nicht umgesetzt worden" sei, heißt es in einer Mitteilung von Medi.

Wie zuvor schon das Sozialgericht urteilte auch das Landessozialgericht, dass die vom Gesetzgeber für die HVV gemachten Vorgaben so eindeutig seien, dass die KV davon nicht hätte abweichen dürfen. Nach Angaben von Rechtsanwalt Dr. Joachim Steck, dem Vertreter von Baumgärtner, wurde die Revision zum Bundessozialgericht wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen. "Nun liegt es an der KV, ob sie weiterklagt oder sich um eine Nachschusspflicht der Kassen bemüht", heißt es in der Mitteilung.

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