Gericht darf nicht einfach einen Anwalt bestimmen

KOBLENZ (dpa). Einem Beschuldigten darf kein Pflichtverteidiger aufgedrängt werden. Das geht aus einem am Dienstag bekanntgewordenen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor.

Veröffentlicht:

Vielmehr muss ihm ausreichend Zeit gelassen werden, sich einen Anwalt seines Vertrauens zu suchen. Das Gericht hob mit seinem Beschluss eine Entscheidung des Landgerichts Trier auf.

Im konkreten Fall hatte der Ermittlungsrichter für einen Beschuldigten kurz nach der Verhaftung eine Pflichtverteidigerin bestellt, weil dieser keinen Anwalt kannte. Später wollte der Beschuldigte jedoch die Anwältin wechseln, was Amts- und Landgericht ablehnten.

Der Beschuldigte habe nicht nachgewiesen, dass das Vertrauensverhältnis zu der vom Gericht beauftragten Verteidigerin gestört sei. Das OLG sah die Sache anders.

Es befand, dass es ein Gebot der Fairness sei, Beschuldigten bei der Auswahl des Anwalts genügend Zeit einzuräumen. Zwar verlange das Gesetz bei drohender Untersuchungshaft, dass dem Betroffenen unverzüglich ein Anwalt besorgt werden muss. Dies dürfe aber nicht auf Kosten eines fairen Verfahrens gehen.

Az.: 2 Ws 50/11

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neuerungen der STIKO-Impfempfehlungen

Meningokokken: Warum gerade Jugendliche geimpft werden sollten

Stellungnahme der American Academy of Sleep Medicine

Schläfrige Patienten: Müdigkeitsanamnese auf keinen Fall verschlafen

Lesetipps
Steckt da die richtige Karte drin, oder muss sie etwa zum Jahreswechsel ausgetauscht werden? Die KBV warnt Vertragsarztpraxen vor Untätigkeit bei älteren Konnektoren und Arztausweisen, weil anderenfalls der TI-Zugang blockiert wäre.

© Ingenico Healthcare

Austausch notwendig

KBV rät dringend: Jetzt Ersatz für ältere Konnektoren beschaffen

Hat eine Patientin mit metabolischer Fettleber zusätzlich eine Hypertonie, sollte der Fibroseverlauf strenger kontrolliert werden.

© Anna Khomulo / stock.adobe.com

Synergistischer Effekt

Hypertonie verschlimmert wohl metabolische Fettleber