Arzneiwerbung

Gericht zügelt Generikafirma bei Brausetabletten

Ein Arzneihersteller darf nicht mit einer Indikation werben, für die sein Mittel nicht zugelassen ist, so ein Oberlandesgericht.

Veröffentlicht:

STUTTGART. Die Beigabe von Vitamin C zu einem Arzneimittel ermöglicht dem Hersteller nicht automatisch die Werbebotschaft "unterstützt das Immunsystem". Entsprechend urteilte vor Kurzem das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart. Das Gericht untersagte damit die Werbung eines Generika-Herstellers für seine Brausetabletten "ASS + C".

Die als Schmerzmittel zugelassenen Brausetabletten enthalten 600 Milligramm Acetylsalicylsäure und 200 Milligramm Ascorbinsäure. Der Hersteller bewirbt die Tabletten mit der Aussage: "Wirkt mit Acetylsalicylsäure als Brausetablette rasch gegen Schmerzen. Eine Extraportion Vitamin C unterstützt das Immunsystem."

Dagegen klagte ein Wettbewerbsverband. Mit seinem jetzt bekannt gegebenen Urteil gab das OLG der Klage statt. Der Verweis auf den Schutz des Immunsystems sei hier unzulässig, urteilten die Stuttgarter Richter. Denn das Arzneimittel sei für diesen Anwendungszweck nicht zugelassen.

Die Verbraucher verstünden die Werbung aber nicht nur als eine weitere Wirkung des Medikaments, sondern "als unzulässige Benennung eines weiteren Anwendungsgebiets".

Immunstärkung nicht im Fokus

Verbraucher mit Schmerzen, denen ihr behandelnder Arzt gleichzeitig eine Stärkung des Immunsystems angeraten hat, könnten daher bevorzugt zu den solchermaßen beworbenen Brausetabletten greifen. Die Stärkung des Immunsystems sei aber offensichtlich auch nicht der Zweck des Vitamins C in den Brausetabletten.

Jedenfalls habe der Wettbewerbsverband in der Verhandlung unwidersprochen behaupten können, die Ascorbinsäure werde beigemischt, um nachteilige Nebenwirkungen des ASS auf die Magenschleimhaut zu verhindern. (mwo)

Oberlandesgericht Stuttgart Az.: 2 U 127/16

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
AMNOG-Verfahren: Plädoyer für ein Update

© Springer Medizin Verlag GmbH

AMNOG-Verfahren: Plädoyer für ein Update

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Roche Pharma AG, Grenzach-Wyhlen
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Krebs in Deutschland

Bei zwei Krebsarten nahm die Sterblichkeit am stärksten ab

Lesetipps
Die Luftbelastung in Innenräumen mit Reinigungsprodukten betrifft jede Person. Sie beeinflusst unsere Lungenfunktion, und das lebenslang. Diese Gefahr wird unterschätzt. So die Meinung einer Pneumologin aus Italien.

© natali_mis / stock.adobe.com

Verschmutzte Luft

Was Reinigungsmittel in der Lunge anrichten können