Gerichte dürfen Ehevertrag nachträglich ändern
KARLSRUHE (fe/dpa). Der Bundesgerichtshof (BGH) gesteht gut verdienenen Ehepartnern weiterhin zu, vor der Heirat einen Ehevertrag abzuschließen - dies kann dann nur bei einer gravierenden Benachteiligung eines Partners angefochten oder korrigiert werden.