Direkt zum Inhaltsbereich

Urteil des Bundessozialgerichts

Geringere Sozialbeiträge bei Einkünften unter 850 Euro

Veröffentlicht:

KASSEL. Wenn bei einer mit einer MFA vereinbarten Altersteilzeit das Bruttoeinkommen unter monatlich 850 Euro sinkt, muss sie geringere Sozialbeiträge zahlen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entsprechend zu einer Anwaltskanzlei entschieden. Um die Beitragsbelastung abzufedern, gibt es für geringe Einkünfte oberhalb von Minijobs eine "Gleitzone", derzeit über 450 bis 850 Euro.

Die Rentenversicherung ließ diese bislang nur gelten, wenn das Einkommen über das eines Minijobs hinauswächst. Doch für den Ausschluss gesunkener Einkommen gibt es keine Rechtsgrundlage, so das BSG. Im Internet gibt es kostenlose "Gleitzonenrechner", die sämtliche fälligen Abgaben berechnen. (mwo)

Bundessozialgericht Az.: B 12 R 4/18 R

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Tipps von KI-Expertin

So hilft Künstliche Intelligenz den MFA im Praxisalltag

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Schmerzen im Unterleib: HWI werden künftig nach Krankheitszeichen klassifiziert.

© Science Photo Library

Neuklassifikation

Unkomplizierte und komplizierte Harnwegsinfektion? Das war einmal!

Jemand richtet eine Lupe auf die Abbildung eines menschlichen Herzes.

© valiantsin suprunovich / Getty Images

Erkrankung des Herzmuskels

Magnetokardiographie zur Kardiomyopathie-Diagnostik?