Direkt zum Inhaltsbereich

Urteil des Bundessozialgerichts

Geringere Sozialbeiträge bei Einkünften unter 850 Euro

Veröffentlicht:

KASSEL. Wenn bei einer mit einer MFA vereinbarten Altersteilzeit das Bruttoeinkommen unter monatlich 850 Euro sinkt, muss sie geringere Sozialbeiträge zahlen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entsprechend zu einer Anwaltskanzlei entschieden. Um die Beitragsbelastung abzufedern, gibt es für geringe Einkünfte oberhalb von Minijobs eine "Gleitzone", derzeit über 450 bis 850 Euro.

Die Rentenversicherung ließ diese bislang nur gelten, wenn das Einkommen über das eines Minijobs hinauswächst. Doch für den Ausschluss gesunkener Einkommen gibt es keine Rechtsgrundlage, so das BSG. Im Internet gibt es kostenlose "Gleitzonenrechner", die sämtliche fälligen Abgaben berechnen. (mwo)

Bundessozialgericht Az.: B 12 R 4/18 R

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Primärversorgung

Studie: Immer mehr Hausarztpraxen setzen auf Teamarbeit

Kommentare
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Meist Adenokarzinome

Tipps zur Früherkennung: Warnzeichen für Pankreaskrebs erkennen

AMD-Prävention

Altersabhängige Makuladegeneration: Leitlinie gibt Empfehlungen zum Screening

Lesetipps
Eine Frau zieht einen Kompressionsstrumpf auf ihr rechtes Bein.

© Itana / Stock.adobe.com

Leitlinien-Update

Welcher Kompressionsstrumpf ist der richtige?

Eine Tonsillektomie wird im OP durchgeführt.

© ShvedKristina / stock.adobe.com

Verschiedene Verfahren

Vergleichsstudie: Weniger Schmerzen nach intrakapsulärer Tonsillektomie