Bundesgerichtshof

Geschäftsmodell der Legal Techs unter der Lupe

Seit Mittwoch beschäftigt sich der Bundesgerichtshof mit Online-Dienstleistern, die Kunden den Gang vor Gericht erleichtern wollen. Im Kern geht es um deren Klagebefugnis. Ein Urteil wird Ende November erwartet.

Von Anja Semmelroch Veröffentlicht:
Legal Techs setzen die Rechte ihrer Kunden vor Gericht durch. Neben Anbietern zu Mietfragen gibt es auch solche zu Versicherungen.

Legal Techs setzen die Rechte ihrer Kunden vor Gericht durch. Neben Anbietern zu Mietfragen gibt es auch solche zu Versicherungen.

© Andreas Gebert / dpa / picture alliance

Karlsruhe. „Wir helfen Mietern. Einfach. Online. Ohne Kostenrisiko.“ Das verspricht das Internetportal Wenigermiete.de seinen Nutzern. Das Berliner Start-up ficht juristische Streitigkeiten mit dem Vermieter aus. Dabei ist umstritten, ob es dafür überhaupt eine rechtliche Grundlage gibt.

Seit Mittwoch liegt die Frage zur Klärung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Auf sein für den 27. November angekündigtes Urteil wartet eine ganze Branche (Az.: VIII ZR 285/18).

Honorar nur im Erfolgsfall fällig

Der Rechtsdienstleister nimmt Mieterhöhungen, Kündigungen und Renovierungsklauseln unter die Lupe. In dem Fall vor dem BGH geht es um Ansprüche eines Berliner Mieters wegen der Mietpreisbremse. Die erste Prüfung läuft über einen Online-Rechner auf der Internetseite:

Der Nutzer gibt seine Daten ein, ein Algorithmus ermittelt die ortsübliche Vergleichsmiete. Kommt heraus, dass der Mieter mehr Miete zahlt als erlaubt, kann er Wenigermiete.de mit der Durchsetzung seiner Rechtsauffassung beauftragen. Ein Honorar wird nur fällig, wenn dabei am Ende für den Mieter etwas herausspringt. „Das heißt: Keine Vorabzahlung wie beim Anwalt“, steht prominent auf der Startseite des Portals.

Wer Rechtsdienstleistungen erbringen darf, ist gesetzlich genau geregelt. Anbieter wie Wenigermiete.de waren damals aber noch nicht auf dem Markt, für sie sind die Regelungen nicht gemacht.

Inkassolizenz berechtigt, fremde Forderungen einzuziehen

Die meisten Unternehmen der Legal-Tech-Branche behelfen sich deshalb mit einer Inkassolizenz, die zum Einziehen fremder Forderungen berechtigt. Klassischerweise sind das nicht bezahlte Rechnungen. Ob ein Geschäftsmodell wie das von Wenigermiete.de von so einer Lizenz gedeckt ist, ist hochumstritten und bisher nicht geklärt.

In dem Fall, der nun in Karlsruhe verhandelt wird, hat das Berliner Landgericht die Klage gegen den Vermieter abgewiesen. Wenigermiete.de sei nicht befugt, die Ansprüche geltend zu machen. Das Portal sei schwerpunktmäßig gar kein Inkassounternehmen, sondern leiste ohne Erlaubnis Rechtsberatung im Internet.

Die Richter stören sich unter anderem an dem Online-Rechner. Er rechne nicht nur nach Schema F, sondern berücksichtige auch schon die Besonderheiten des Einzelfalls. In der Frage besteht aber nicht einmal am Landgericht Einigkeit: Andere Kammern haben mit dem Modell von Wenigermiete.de kein Problem.

Urteil nicht zu verallgemeinern

Andere Anbieter, die Fluggastrechte einklagen, Lebensversicherungen rückabwickeln oder Hartz-IV-Widersprüche durchboxen, stehen vor ähnlichen Fragen. Auch Myright, das im Dieselskandal Zehntausende Autokäufer gegen Volkswagen vertritt, beobachtet den Ausgang genau.

Wegen der unterschiedlichen Rechtsgebiete und Geschäftsmodelle könne man ein Urteil aber nicht einfach verallgemeinern. Wenigermiete.de ist nach eigener Auskunft auf den Ernstfall vorbereitet: „Wir könnten unsere Struktur innerhalb weniger Tage anpassen und das Angebot uneingeschränkt weiterführen“, sagt Gründer Daniel Halmer. (dpa)

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