GmbH-Gesellschafter kostenlos mitversichert

KASSEL (mwo). Die Funktion der Gesellschafterin einer GmbH gilt nicht als sozialversicherungsrechtlich relevante Berufstätigkeit. Die so tätige Ehefrau des Geschäftsführers kann daher bei ihrem Mann kostenlos familien-krankenversichert sein, urteilte jetzt das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel

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Im Streitfall führte der Mann als allein vertretungsberechtigter Geschäftsführer ein Handelsunternehmen im Sanitär- und Heizungsbereich. Sämtliche Anteile an dem Unternehmen hielt aus steuerlichen Gründen seine Frau.

Die Krankenkasse Barmer GEK lehnte ihre kostenlose Mitversicherung beim Ehemann ab: Die Frau sei "hauptberuflich selbstständig erwerbstätig" und daher von der Familienversicherung ausgeschlossen.

Dem widersprach nun das BSG: Selbst wenn man von einer selbstständigen Tätigkeit der Ehefrau ausgehe, nehme diese nicht einen Umfang an, der ihren Ausschluss aus der Familienversicherung rechtfertige. Wenn es gegen diese Rechtslage Bedenken gebe, sei der Gesetzgeber gefordert.

Az.: B 12 KR 4/10 R

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