Direkt zum Inhaltsbereich

Rheinland-Pfalz

Grenze bleibt bei 30 Prozent

Veröffentlicht:

"Da bei Praxisbesonderheiten der Fallwert in der Regel immer 30 Prozent über dem Schnitt liegt, sehen wir nicht die Notwendigkeit, einen geringeren Wert mit den Krankenkassen zu vereinbaren", heißt es bei der KV Reinland-Pfalz.

Die Frage, bei welchen Leistungsspektren Hausärzte Besonderheiten geltend machen können, könne nicht so einfach beantwortet werden. Es komme dabei auf die Patientenstruktur an. Daraus folge wiederum, dass in der Praxis ein besonderer Behandlungsschwerpunkt vorhanden sein müsse, durch den Leistungen aus einem Teilbereich des Fachgebietes erbracht werden.

Im hausärztlichen Bereich könnten Praxisbesonderheiten etwa durch einen außergewöhnlich hohen Anteil an Patienten in Alten- und Pflegeheimen bedingt sein, die überdurchschnittlich oft vom Arzt besucht werden müssen. Eine andere Möglichkeit seien außergewöhnlich viele chronisch Kranke, wie etwa Diabetiker, die in die Praxis kommen.

In Frage kämen zum Beispiel auch Praxen, die ihren Schwerpunkt zum Beispiel auf Naturheilkunde in der Schmerztherapie ausgerichtet und dementsprechend auch viele solcher Patienten zu betreuen habe. "Allein das Führen einer Zusatzbezeichnung reicht nicht für die Anerkennung von Praxisbesonderheiten aus", äußerte sich KV-Sprecherin Monja Bungert.

Um Praxisbesonderheiten geltend zu machen, müsse ein Widerspruch gegen den RLV-Zuweisungsbescheid eingelegt oder ein Antrag bei der KV eingereicht werden.

Die KV-Verantwortlichen in Rheinland-Pfalz gehen davon aus, dass "ausreichend Rückstellungen" für die Praxisbesonderheiten gebildet wurden. (ine)

Lesen Sie dazu auch: Praxisbesonderheiten - das verlangen die KVen

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Symposiums v.l.n.r.: Professor Karl Broich (BfArM), Dr. Jürgen Malzahn (AOK-Bundesverband), Dr. Christine Mundlos (ACHSE e.V.), Hauke Gerlof (Ärzte Zeitung), Dr. Johanna Callhoff (DRFZ), Professor Christoph Schöbel (Ruhrlandklinik, Universitätsmedizin Essen), Privatdozent Dr. Christoph Kowalski (Deutsche Krebsgesellschaft), Dr. Peter Kaskel (Idorsia)

© Thomas Kierok

ICD-11: Die Zeit ist reif für die Implementierung

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Idorsia Pharmaceuticals Germany GmbH, München
Abb. 1: Bei erfolgreich therapierter Sialorrhö ist Teilhabe wieder leichter möglich

© Olesia Bilkei / stock.adobe.com [Symbolbild]

Glycopyrroniumbromid bei schwerer Sialorrhö

Wirtschaftliche Verordnung durch bundesweite Praxisbesonderheit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Proveca GmbH, Düsseldorf
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

ASS und P2Y12-Inhibitoren

So geht die Plättchenhemmer-Therapie in der Praxis!

Personalisierte mRNA-Therapien

Verheißungsvolle RNA-Krebsimpfstoffe: Wo steht die Forschung gerade?

Lesetipps
Eine Ärztin tropft Allergielösung auf den präparierten Unterarm einer Patientin für den Pricktest.

© Alexander Raths / stock.adobe.com

Steigende Prävalenz

Allergiediagnostik: Dos und Don’ts für die Hausarztpraxis

Nahaufnahmes eines Arzt der mit einem Blutdruckmessgerät den Blutdruck des Patienten misst.

© wutzkoh / stock.adobe.com

QUADRO-Daten

Behandlungsresistente Hypertonie: Vier-in-Eins-Kapsel schlägt Dreier-Einzelkombi