Antrag im Bundestag

Grüne wollen mehr Transparenz bei investorengetragenen MVZ

Die Regierungskoalition hat eine Regulierung von iMVZ angekündigt, aber noch nicht geliefert. Die Grünen-Fraktion im Bundestag will nicht nur die „Schilder-Pflicht“ an jedem MVZ – sie fordert inhaltliche Vorgaben.

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Berlin. Die Grünen im Bundestag fordern zusätzliche Leitplanken für investorengetragene Medizinische Versorgungszentren (iMVZ).

In einem Antrag schlägt die Fraktion neue Informations- und Transparenzpflichten für MVZ vor. Laut einem Gutachten für das Bundesgesundheitsministerium wirft der bundesweite Anteil von Arztstellen in iMVZ auf 1,4 bis 2 Prozent geschätzt. Dennoch sehen die Grünen „deutliche Hinweise“ für einen Trend hin zu steigenden Übernahmen von MVZ durch Private-Equity-Gesellschaften.

Für den ambulanten Markt wird diese Annahme zumindest durch den „Transaktionsmonitor Gesundheitswesen“ der Unternehmensberatung PwC nicht gestützt. Im Vorjahr habe es demnach 73 Käufe bzw. Verkäufe gegeben – im Jahr 2023 waren es dagegen 80. Als ein Grund wird die Unsicherheit im Markt über künftige gesetzgeberische Beschränkungen angeführt – der früherer Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte medienwirksam im Jahr 2022 Gesetzesinitiativen angekündigt, die aber nie realisiert worden sind.

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Die Grünen begründen ihren Vorstoß unter anderem damit, die Regierungskoalition habe diesem Thema „bislang nicht die notwendige Priorität“ eingeräumt. Die Fraktion spricht sich dafür aus, dass MVZ von Amts wegen in das Arztregister eingetragen werden. Vermerkt werden sollten dort Angaben zum Träger, zum ärztlichen Leiter und zu den wirtschaftlich Berechtigten.

Regelmäßige Aktualisierung der Daten

Umfangreicher sollen Angaben im Verzeichnis der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte sein. Dort sollen auch Angaben zur Rechtsform hinterlegt werden. Das Verzeichnis solle monatlich oder in „kürzeren Abständen“ aktualisiert werden, heißt es.

Die grüne Fraktion spricht sich dafür aus, dass im Referentenentwurf zur Änderung der Zulassungsverordnung, der im August vom BMG vorgelegt worden ist, die entsprechenden Informationspflichten eingefügt werden. Auch auf einem Praxisschild am Vertragsarztsitz und in allen weiteren Filialen sollten diese Daten ersichtlich sein.

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Der Antrag greift Vorstellungen der Bundesländer auf, die diese bereits 2023 in einer Bundesrats-Entschließung formuliert hatten. Danach soll die Gründung eines MVZ durch Krankenhäuser auf das Einzugsgebiet der Klinik entsprechend dem Landeskrankenhausplan beschränkt werden. In „begründeten Einzelfällen“ könne der Zulassungsausschuss von dieser Vorgabe abweichen, heißt es im Grünen-Antrag.

Nachschärfen will die Fraktion auch den fachlichen Bezug eines MVZ: Eine Einrichtung, die mindestens drei Vertragsarztsitze eines Fachgebiets aufweist, müsse „alle Kernleistungen des erteilten Versorgungsauftrags abdecken“. Die zuständige KV soll dies anhand der abgerechneten Fälle überprüfen.

Zahl kommunaler MVZ wird auf 46 geschätzt

Weiterhin will die Oppositionsfraktion die Gründung kommunaler MVZ erleichtern – ihre Zahl wurde Anfang dieses Jahres auf bundesweit 46 geschätzt. Hemmnis war hier bislang, dass Gründer von MVZ bei der Rechtsform der GmbH unbeschränkte selbstschuldnerische Bürgschaften vorlegen müssen, um gegebenenfalls Rückforderungen von KVen und Krankenkassen abzusichern. Kommunen dürfen aus kommunalrechtlichen Gründen aber nur begrenzte Bürgschaften abgeben.

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In Paragraf 95 Absatz 2 SGB V wollen die Grünen daher einen Passus einfügen, demzufolge die Gesellschafter ihre Sicherheitsleistungen begrenzen können.

Ende 2023 – neuere Zahlen liegen noch nicht vor – waren bundesweit knapp 4.900 MVZ zugelassen. Dort arbeiteten zum Stichtag 31. Dezember 2023 insgesamt 30.112 Ärztinnen und Ärzte und Psychotherapeuten, darunter 1.722 Vertragsärzte und -psychotherapeuten. (fst)

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