Regulierung von Medizinischen Versorgungszentren
MVZ-Register: Am besten die Holding in den Blick nehmen
Die schwarz-rote Koalition will mehr Transparenz über die Eigentümer von Medizinischen Versorgungszentren. Eine Studie gibt Hinweise, wie der Gesetzgeber dieses Ziel pragmatisch angehen könnte.
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Wie kann Transparenz über die Eigentümerstruktur von MVZ hergestellt werden? Eine Studie gibt dazu HInweise.
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Berlin. „Transparenz über die Eigentümerstruktur“ herstellen: Das hat sich die neue Bundesregierung mit Blick auf MVZ vorgenommen – insbesondere auf jene, die von Investoren getragen werden. Was als überschaubare Forderung daherkommt, dürfte sich als herausforderndes Gesetzgebungsprojekt erweisen.
Das zeigt der Sozialwissenschaftler Dr. Christoph Scheuplein vom Beratungsunternehmen VDI/VDE Innovation und Technik (VDI/VDE-IT) in einer neuen Studie auf und plädiert für eine pragmatische Lösung. Ein zentrales Ziel des geltenden Arztregisters ist es, die berufliche Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten zu prüfen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen.
Sobald ein MVZ die Zulassung erhält, wird der zuständige Träger im Arztregister eingetragen, was den Eigentümer aber nicht zwangsläufig erhellen muss. Denn das Register ist auf natürliche Personen angelegt, was oft nicht weiterhilft, wenn Eigentümerstrukturen eines MVZ ausgeleuchtet werden sollen.
„Schilderpflicht“: Mehr Verschleierung als Transparenz
Das wird insbesondere bei der oft erhobenen Forderung deutlich, der Träger eines MVZ solle am Behandlungsort durch eine „Schilderpflicht“ offengelegt werden. Denn die Idee, auf dem Schild sollten Name und die Rechtsform des Trägers und bei juristischen Personen der Sitz und der gesetzliche Vertreter benannt werden, führt eher zu einer Verschleierung der tatsächlichen Eigentümer des betreffenden MVZ, macht Scheuplein deutlich.
Denn bei MVZ beispielsweise im Eigentum von Private Equity-Gesellschaften würde in diesem Fall überwiegend ein Krankenhaus angegeben. Patienten erhielten dadurch nur Kenntnis „von einer Zwischengesellschaft, die für die wirtschaftlichen und medizinischen Entscheidungen innerhalb des MVZ ohne jeden Belang ist“, erläutert Scheuplein.
Als Alternative zu den Arztregistern ist in den vergangenen Jahren vielfach ein eigenständiges MVZ-Register gefordert worden. Dieses wird im übrigen auch von den Verbänden begrüßt, in denen viele der kapitalgebenden Akteure organisiert sind.
Doch über den Grad der Selbstständigkeit eines solchen Registers und die registerführende Stelle gehen die Meinungen auseinander. Die einen plädieren für die KVen als Verantwortliche einer solchen Datensammelstelle, die anderen halten das Statistische Bundesamt für geeignet, da die Behörde ohnehin die Betriebsform MVZ in seiner Kostenstrukturanalyse von Arztpraxen abbilden soll.
Nur minimale Anpassungen in der Ärzte-Zulassungsverordnung
Auch die Bundesländer haben in ihrer Entschließung, die im Juni 2023 im Bundesrat angenommen wurde, für ein MVZ-Register votiert, das von den KVen geführt und die Identifizierung auch nachgelagerter Gesellschafterstrukturen erlauben sollte.
Ein Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums sah bereits 2022 im Rahmen einer Reform der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte entsprechende Datensammlungen vor. Sie sollten Auskunft über die Zahl der Ärzte, der Sitze und der (Neben-)Betriebsstätten ebenso geben, wie über die Fachrichtungen und den Versorgungsumfang, erinnert Scheuplein. Doch hatte das BMG zuletzt das Vorhaben einer Reform der Zulassungsverordnung nicht weiter verfolgt.
54 investorengetragene Praxisketten in Deutschland aktiv
Scheuplein betont, bei der aktuellen Transformation der ambulanten Versorgung stünden investorengetragene Praxisketten im Mittelpunkt. Diese Ketten und ihre eigentumsrechtlichen Strukturen sollten daher im Mittelpunkt eines Transparenzregisters stehen, fordert der Wissenschaftler.
Er schlägt vor, die Eigentumsstrukturen nur bis zur Ebene der Holding nachzuverfolgen, die die MVZ wirtschaftlich kontrolliert und administrativ steuert. Denn die Fondsinvestoren, auch wenn sie die „letztlichen Eigentümer“ eines MVZ sind, erhielten mit ihrer Kapitalanlage „keine Einflussmöglichkeiten auf die Auswahl oder die wirtschaftliche Führung der Unternehmen“, argumentiert Scheuplein.
Der Wissenschaftler, der seit Jahren die Entwicklung Private-Equity-geführter Akteure verfolgt, hat zum Jahresende 2024 in Deutschland mindestens 54 dieser Ketten gezählt. Diese Einrichtungen beschäftigen bundesweit rund 50.000 Beschäftigte und betreiben 2.000 Praxisstandorte, berichtet er.
38 dieser Ketten sind in der vertragsärztlichen ambulanten Versorgung engagiert und beschäftigen etwa 27.000 Mitarbeiter. Die Zahnmedizin ist das Geschäftsfeld von zwölf Ketten, die an 500 Standorten 12.500 Beschäftigte aufweisen. Hinzu kommen drei Labor-Ketten mit 9.000 Beschäftigten.