Spanien

Grünenthal soll Millionen an Contergan-Opfer zahlen

Rund 180 spanische Contergan-Geschädigte sind gegen den deutschen Arzneimittelhersteller Grünenthal vor Gericht gezogen. Die Richter erkennen aber nur in 23 Fällen einen Anspruch auf Schadenersatz an.

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MADRID. Ein spanisches Gericht hat das deutsche Pharmaunternehmen Grünenthal am Mittwoch in erster Instanz auf Schadenersatzzahlungen in Millionenhöhe an Contergan-Opfer verurteilt. Dem Urteil zu Folge muss Grünenthal jedem einzelnen Geschädigten für jeden Prozentpunkt der Behinderung 20.000 Euro zahlen.

Wie in Deutschland und anderen europäischen Ländern erlitten auch Tausende Menschen in Spanien in den 50er und 60er Jahren schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die Einnahme von Grünenthals Thalidomid-Medikamenten.

Grünenthal nahm seine Thalidomid-Präparate in Deutschland bereits 1961 vom Markt, die in verschiedenen Beruhigungs- und Schmerzmitteln enthalten waren und bei Einnahme in frühen Schwangerschaftsmonaten schwere Fehlbildungen an den Föten und auch Totgeburten verursachten.

Der spanische Contergan-Opferverband Avite, der eine Sammelklage einreichte, wirft dem deutschen Arzneimittelproduzenten jedoch vor, das Mittel in Spanien erst 1965 aus dem Umlauf genommen zu haben.

23 von 184 Geschädigten sollen Schadenersatz erhalten

Avite-Vizepräsident Rafael Basterrechea gab sich mit dem Urteil "zufrieden". Die spanischen Contergan-Geschädigten haben Behinderungen zwischen 30 und 90 Prozent, womit jedes Opfer durchschnittlich mit einer Entschädigung von bis zu einer halben Million Euro rechnen kann, so Basterrechea.

Das Gericht erkannte jedoch nur die Ansprüche von 23 der insgesamt 184 Kläger an, da die Behinderungen der restlichen Betroffenen entweder noch nicht einwandfrei als Folge der Einnahme der schädlichen Thalidomid-Stoffe eingestuft wurden oder die jeweiligen Schwangerschaften nach der Rücknahme des Medikaments durch Grünenthal registriert wurden.

Basterrechea geht jedoch davon aus, dass das Urteil auch die Tür für die restlichen Opfer-Ansprüche offen lässt.

Der deutsche Arzneimittelhersteller sieht die Verantwortung in diesen Fällen beim spanischen Vertreiber, der die Medikamente in Spanien weiterverkaufte und nicht vom Markt nahm. Grünenthal kann noch Einspruch gegen das Urteil erheben. (mame)

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