Keine medizinische Heilbehandlung

Haarwurzeltransplantation durch Chirurg ist umsatzsteuerpflichtig

Für das Düsseldorfer Finanzgericht ist die Transplantation von Haarwurzeln durch einen Chirurgen keine steuerbegünstigte medizinische Heilbehandlung. Deshalb wird Umsatzsteuer fällig.

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