Keine medizinische Heilbehandlung
Haarwurzeltransplantation durch Chirurg ist umsatzsteuerpflichtig
Für das Düsseldorfer Finanzgericht ist die Transplantation von Haarwurzeln durch einen Chirurgen keine steuerbegünstigte medizinische Heilbehandlung. Deshalb wird Umsatzsteuer fällig.