Haftstrafe? Kein Anspruch auf Krankentagegeld

Veröffentlicht:
© Orlando Florin Rosu / fotolia.com

© Orlando Florin Rosu / fotolia.com

© Orlando Florin Rosu / fotolia.com

KÖLN (frk). Muss ein Selbstständiger eine Strafe im geschlossenen Vollzug verbüßen, endet seine Krankentagegeldversicherung auch dann, wenn er bereits vor Antritt der Haft arbeitsunfähig war. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschieden.

Die Klägerin, eine selbstständige Tierheilpraktikerin, wurde 2005 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Kurz vor Haftantritt wurde die Frau krank. Ihr privater Krankenversicherer weigerte sich, Krankentagegeld zu zahlen. Bei ihrer Klage vor dem Landgericht gegen die Gesellschaft unterlag die Frau.

Auch mit der Beschwerde beim OLG hatte sie keinen Erfolg. Die Krankentagegeld-Versicherung ende, wenn der Selbstständige aus Gründen, die außerhalb einer Erkrankung liegen, an der Wiederaufnahme seiner Tätigkeit und regelmäßigen Einkünften gehindert ist, so die Richter. Das sei bei einer Inhaftierung der Fall.

Az.: 20 W 26/09

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg

Anspruch auf Kassenleistung geht nicht nach Glaubensfreiheit

Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Wissenschaft in Medizin übertragen

© Regeneron

Forschung und Entwicklung

Wissenschaft in Medizin übertragen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Regeneron GmbH, München
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
Patientenzentrierter Ansatz und europäische Produktion

© Springer Medizin Verlag

Unternehmen im Fokus

Patientenzentrierter Ansatz und europäische Produktion

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Advanz Pharma GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Datenschutz im Praxisalltag

ePA 2026: Schutzlücken bleiben – wie sie im Alltag umschifft werden können

Differenzialdiagnosen im Blick

Hängendes Augenlid – Schauen Sie auch auf die Pupillen!

Lesetipps
Symbol für Augenspülung und Notfall-Augenspülvorrichtung für Chemieunfälle.

© navintar / stock.adobe.com

Neue S1-Leitlinie

Verätzung am Auge: Erst spülen, und dann?

Ein älterer Mann muss stark husten und hält eine Hand auf seine Brust.

© Getty Images

Infektionsmanagement

Keuchhusten: Was bei der Behandlung Erwachsener wichtig ist