Geltungssucht

Haftstrafe gegen Pflegehelfer

Ein Pflegehelfer, der zwei hilflosen Frauen verbotenerweise Insulin gespritzt hat, ist in Bremen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.

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Bremen. Im Prozess um einen Krankenpfleger, der zwei älteren Frauen unnötige Insulin-Spritzen verabreicht hat, hat das Landgericht Bremen am Donnerstag sein Urteil gesprochen: Der Pfleger wurde wegen Körperverletzung und Misshandlung Schutzbefohlener zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt, sowie zu fünf Jahren Berufsverbot.

Einem der beiden Opfer sprach das Gericht 4000 Euro Schmerzensgeld zu (Az: 22 Ks 271 Js 41536/19). Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre Haft gefordert.

Der Verurteilte habe die betroffenen Patientinnen in eine gesundheitlich schwierige und teils lebensbedrohliche Lage gebracht, um sich danach als besonders kundiger Notfallhelfer hervortun zu können, so das Gericht. Das Tatmotiv erinnert an den Patientenmörder Niels H., der im vergangenen Jahr wegen 85-fachen Morden von Patienten zu lebenslanger Haft verurteilt wurde.

Die Opfer waren eine Schlaganfallpatientin, die nicht an Diabetes litt sowie eine Diabetikerin, deren Misshandlung der Angeklagte selber eingeräumt hatte. (dpa/ cben)

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