Handwerkskosten müssen sofort abgesetzt werden

Veröffentlicht:

MÜNCHEN (dpa). Arbeitsleistungen von Handwerkern müssen in dem Jahr steuerlich abgesetzt werden, in dem sie erbracht werden. Ein Übertrag in ein anderes Jahr sei nicht möglich, entschied der Bundesfinanzhof in einem jetzt veröffentlichten Urteil. Ebenso lehnten die Richter eine Erstattung ab, wenn keine Steuerzahlungen anfallen.

Ein Ehepaar hatte 2006 Handwerkerleistungen in Höhe von 600 Euro steuerlich geltend gemacht. Dies wirkte sich aber nicht aus, weil die Kläger mangels entsprechenden Einkommens keine Steuern zahlen mussten.

Az.: VI R 44/08

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Welche Investments in KI überzeugen

Vermögensforscher im Interview

Welche Eigenschaften helfen, reich zu werden

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neuer Verschlüsselungsalgorithmus in der TI

gematik verlängert Frist für Austausch der E-Arztausweise

Lesetipps
Mit einer eher seltenen Diagnose wurde ein Mann in die Notaufnahme eingeliefert. Die Ursache der Hypoglykämie kam erst durch einen Ultraschall ans Licht.

© Sameer / stock.adobe.com

Kasuistik

Hypoglykämie mit ungewöhnlicher Ursache

Die Glaskuppel zur Notfallreform: Zustimmung und Zweifel

© undrey / stock.adobe.com

Kolumne aus Berlin

Die Glaskuppel zur Notfallreform: Zustimmung und Zweifel