Handwerkskosten müssen sofort abgesetzt werden

Veröffentlicht:

MÜNCHEN (dpa). Arbeitsleistungen von Handwerkern müssen in dem Jahr steuerlich abgesetzt werden, in dem sie erbracht werden. Ein Übertrag in ein anderes Jahr sei nicht möglich, entschied der Bundesfinanzhof in einem jetzt veröffentlichten Urteil. Ebenso lehnten die Richter eine Erstattung ab, wenn keine Steuerzahlungen anfallen.

Ein Ehepaar hatte 2006 Handwerkerleistungen in Höhe von 600 Euro steuerlich geltend gemacht. Dies wirkte sich aber nicht aus, weil die Kläger mangels entsprechenden Einkommens keine Steuern zahlen mussten.

Az.: VI R 44/08

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Welche Anlageklassen sich 2026 lohnen

Geldanlage

Was einen guten Vermögensverwalter ausmacht

Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Brustkrebs Symbolbild

© Sebastian Kaulitzki / stock.adobe.com

Risikoadaptiert und individualisiert behandeln

Frühes Mammakarzinom: So optimieren Sie die Therapie

Kooperation | In Kooperation mit: Deutscher Krebsgesellschaft und Stiftung Deutsche Krebshilfe
Eine Ärztin spricht mit einer Patientin.

© Siphosethu F / peopleimages.com / Stock.adobe.com

Krebsprävention durch Kommunikation

Zu Krebs halten sich Mythen und Irrtümer hartnäckig – Aufklärung tut not

Kooperation | In Kooperation mit: Deutscher Krebsgesellschaft und Stiftung Deutsche Krebshilfe
Drei Operateure in einem Operationssaal.

© Robert Kneschke / stock.adobe.com

Krebskongress

Tumorchirurgie: Geschlecht zählt auf beiden Seiten des Skalpells

Kooperation | In Kooperation mit: Deutscher Krebsgesellschaft und Stiftung Deutsche Krebshilfe