Ärztevergütung

Hausärzteverband gegen sinkende Honorare

KÖLN/BERLIN (eb). Der Deutsche Hausärzteverband hat sich entschieden gegen die sinkenden Honorare für Vertragsärzte ausgesprochen.

Veröffentlicht:

Der GKV-Spitzenverband hatte auf der Grundlage der aktuellen Prognos-Studie gefordert, den künftigen Orientierungswert von 3,5 auf 3,25 Cent zu senken.

"Aufwand und Vergütung stehen vor allem in der hausärztlichen Praxis bereits jetzt in einem Missverhältnis. Honorarsenkungen sind zudem kein Anreiz für den dringend benötigten Nachwuchs", heißt es in einer Mitteilung.

Die Vorschläge wenden sich "gegen das Patientenwohl, so Verbandschef Ulrich Weigeldt.

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 13.08.201218:13 Uhr

Schlechte Prognose für das PROGNOS-Gutachten

Womit der GKV-Spitzenverband Bund der Gesetzlichen Krankenkassen bei den Punktwert-Verhandlungen gegenüber der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) antreten will, hat deren Leiter der Abteilung ''Ambulante Versorgung'', Manfred Partsch, bei der GKV-Pressekonferenz am 9.8.2012 vorgestellt:

http://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/pressekonferenzen_gespraeche/2012_2/120809_prognos_gutachten/PK_20120809_Gutachten_Orientierungswert_Prognos_AG.pdf

Es handelt sich um ein vom GKV-Spitzenverband der Krankenkassen in Auftrag gegebenes Prognos-Gutachten, das eine Punktwert a b s e n k u n g bei den gegenwärtigen EBM-Honorarverhandlungen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) einläuten soll. Dr. Ronny Wölbing und seine Mitarbeiter sind in ihren Grundannahmen allerdings tendenziös bis manipulativ und widersprechen dem Tenor des sozialgesetzlichen Auftrags des GKV-Spitzenverbands: Zur Verbesserung der medizinisch-vertragsärztlichen Versorgung seiner gesetzlich Krankenversicherten mit allen Leistungsanbietern konstruktiv und vertrauensvoll zusammen zu arbeiten.

Aus den Gründen:

1. Bereits im 2. Satz der Einleitung wird problematisiert, dass vorab „der zu vergütende Behandlungsbedarf, und damit die Mengenkomponente der Gesamtvergütung, auf der Landesebene bestimmt werden. Die Erstellung des einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) und die Anpassung … des bundesweit geltenden Orientierungswertes nach § 87 Abs. 2e SGB V, hingegen verbleiben in der Kompetenz des Bewertungsausschusses“, also zentral bei KBV und GKV-Spitzenverband Bund. Messerscharf schließen die Autoren daraus, dass „somit die Gefahr einer doppelten Dynamisierung der Gesamtvergütung“ bestünde. Kein Wort davon, dass der Behandlungsbedarf Infrastruktur- und Demografie-bedingt länderspezifisch deutlich variiert und gerade diese föderale Besonderheit das seit 1.1.2012 in Kraft getretene GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) berücksichtigt. Reine Panikmache, dass nur die „doppelte Dynamisierung“ herbeifantasiert wird und nicht, wie bei einem objektiven Gutachten, die Eventualität der doppelten ‚E n t d y n a m i s i e r u n g‘ mit diskutiert wird.

2. Dem Prognos „Modell zur Bestimmung des Orientierungswertes“ liegt k e i n e eigenständige betriebswirtschaftliche Analyse (BWA) zu Grunde. Es handelt sich um eine willkürliche Exegese vorhandener BWA’n. Unschwer daran erkennbar, dass keine Differenzierung zwischen Vertragsärzten mit sehr hohem Kostenanteil an Personal-, Sachmitteln und Medizintechnik wie Laborärzte, Radiologen, spezialisierte Fachärzte und solchen mit geringeren Kosten stattfand. Ebenso wird unterschlagen, dass nach den Selbstauskünften von Ärzten an ihre jeweiligen Ärztekammern (hier z. B. ÄK-WL) die Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit insgesamt zwischen 20.000 Euro und über 800.000 extrem variabel und gespreizt sind. Daraus eine schematische A b s e n k u n g des derzeitigen Punktwertes ableiten zu wollen, ist geradezu tollkühn. Da die Gutachter mit Aufgaben und Leistungsbereichen nichtärztlicher Psychologen und Psychotherapeuten ''fremdeln'', wurde diese Berufsgruppe bezeichnenderweise unter dem Kürzel „PP“ schlicht weggelassen.

3. Entlarvend für die fehlende gutachterliche Kreativität der Prognos-Autoren ist auch die immerwährende Verwendung eines fiktiven klinischen Oberarztgehaltes von 105.000 € brutto vor Steuern aus dem Jahr 2007. Dabei wird schlicht unterschlagen, dass es sich dabei um einen angestellten Arzt o h n e unternehmerisches Risiko handelt; dass der Arbeitgeber Gehaltsrisiken für Fort- und Weiterbildung (Rechtsanspruch mind. 10 Tage), Qualifizierungsmaßnahmen, Krankheitsausfälle, Haftungsrisiken unterhalb von grober Fahrlässigkeit/Vorsatz und arbeitsmedizinische Schutz- und Fürsorgepflichten trägt. Außerdem finanziert der Arbeitgeber noch hälftig Kranken-, Renten- und Sozialversicherung. Und, fast hätte ich es vergessen, kommen im Öffentlichen Dienst Verheir

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