Urteil des Landgerichts Augsburg

Hepatitis-Skandal: Staatsanwaltschaft akzeptiert Bewährungsstrafe gegen Anästhesisten

51 OP-Patienten soll ein Anästhesist – unwissend – mit Hepatitis C infiziert haben. Dafür hatte das Landgericht Augsburg kürzlich zwei Jahre Haft auf Bewährung verhängt.

Veröffentlicht:

Augsburg. Nach dem Skandal um Hepatitisinfektionen von 51 OP-Patienten in einem schwäbischen Krankenhaus will die Staatsanwaltschaft die Bewährungsstrafe für einen Klinikarzt akzeptieren. „Wir legen kein Rechtsmittel ein“, sagte der Sprecher der Augsburger Staatsanwaltschaft, Michael Nißl, am Freitag.

Das Landgericht Augsburg hatte den 61 Jahre alten Anästhesisten, der reihenweise Patienten mit Hepatitis C infiziert hatte, zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Gefängnis für den Mann verlangt.

Lesen sie auch

Der Anästhesist hatte in dem Prozess ein Geständnis abgelegt. Der Mediziner war an Hepatitis C erkrankt, ohne es selbst zu wissen, und hatte die Erkrankung durch Verstöße gegen die Hygieneregeln an die Patienten übertragen. Hintergrund war, dass sich der Arzt wegen eigener Leiden immer wieder Opiate der Klinik in Donauwörth abgezweigt und heimlich selbst gespritzt hat.

Mit dem Urteil folgte die Strafkammer dem Antrag des Verteidigers. In dem Verfahren waren auch mehrere der ehemaligen Patienten Nebenkläger. Ob von dieser Seite noch ein Revisionsantrag zu erwarten ist, war am Freitag noch offen, da die Antragsfrist noch nicht abgelaufen war. (dpa)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Prozesse werden teurer

Tipps: So können Praxen die Risiken für einen GOÄ-Streit minimieren

Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kasuistik

Massiv erhöhter CA-19-9-Wert weckt falschen Krebsverdacht

Lesetipps
Ein Anwalt hält eine Gesetzessammlung in der Hand.

© Kzenon / stock.adobe.com

Prozesse werden teurer

Tipps: So können Praxen die Risiken für einen GOÄ-Streit minimieren

Eine Blutdruckmessung

© CasanoWa Stutio / stock.adobe.com

Fallstricke in der Praxis

Häufige Fehler in der Hypertonie-Therapie: So geht’s besser!

Ab wann darf ich jüngere Menschen auf Kasse gegen Herpes zoster impfen?

© Porträt: privat | Spritze: Fiedels / stock.adobe.com

Sie fragen – Experten antworten

Ab wann darf ich jüngere Menschen auf Kasse gegen Herpes zoster impfen?