Urteil des Landgerichts Augsburg

Hepatitis-Skandal: Staatsanwaltschaft akzeptiert Bewährungsstrafe gegen Anästhesisten

51 OP-Patienten soll ein Anästhesist – unwissend – mit Hepatitis C infiziert haben. Dafür hatte das Landgericht Augsburg kürzlich zwei Jahre Haft auf Bewährung verhängt.

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Augsburg. Nach dem Skandal um Hepatitisinfektionen von 51 OP-Patienten in einem schwäbischen Krankenhaus will die Staatsanwaltschaft die Bewährungsstrafe für einen Klinikarzt akzeptieren. „Wir legen kein Rechtsmittel ein“, sagte der Sprecher der Augsburger Staatsanwaltschaft, Michael Nißl, am Freitag.

Das Landgericht Augsburg hatte den 61 Jahre alten Anästhesisten, der reihenweise Patienten mit Hepatitis C infiziert hatte, zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Gefängnis für den Mann verlangt.

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Der Anästhesist hatte in dem Prozess ein Geständnis abgelegt. Der Mediziner war an Hepatitis C erkrankt, ohne es selbst zu wissen, und hatte die Erkrankung durch Verstöße gegen die Hygieneregeln an die Patienten übertragen. Hintergrund war, dass sich der Arzt wegen eigener Leiden immer wieder Opiate der Klinik in Donauwörth abgezweigt und heimlich selbst gespritzt hat.

Mit dem Urteil folgte die Strafkammer dem Antrag des Verteidigers. In dem Verfahren waren auch mehrere der ehemaligen Patienten Nebenkläger. Ob von dieser Seite noch ein Revisionsantrag zu erwarten ist, war am Freitag noch offen, da die Antragsfrist noch nicht abgelaufen war. (dpa)

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