Revision abgelehnt

Hepatitis-Skandal: Urteil gegen Anästhesisten ist rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen einen Arzt aus Baden-Württemberg, der viele Patientinnen und Patienten mit Hepatitis-C infiziert hat, bestätigt: Er muss seine zweijährige Bewährungsstrafe antreten.

Veröffentlicht:

Augsburg/Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat das Urteil gegen einen Anästhesisten im schwäbischen Hepatitisskandal bestätigt. Der mit dem Hepatitis-C-Virus infizierte 61-Jährige hat nach Überzeugung der Richter des Landgerichts Augsburg in 51 Fällen Patientinnen und Patienten bei Operationen mit dem Virus infiziert, und zwar „unter eklatanter Missachtung geltender Hygienevorschriften“. Der in einem Krankenhaus angestellte Oberarzt habe die Infektionen billigend in Kauf genommen. Er wurde wegen gefährlicher Körperverletzung in 51 Fällen sowie wegen Unterschlagung zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Der 1. Strafsenat des BGH habe bei einer revisionsgerichtlichen Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten festgestellt, teilte der BGH am Donnerstag mit. Daher habe der Senat die Revision des Angeklagten verworfen. Die Fälle ereigneten sich zwischen Februar 2017 bis April 2018. Der 61-Jährige hatte in dem Prozess vor dem Landgericht Augsburg ein Geständnis abgelegt. (dpa)

Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Referentenentwurf

Lauterbachs Klinikreform: Lob von den Uniklinika und Prügel aus den Ländern

Lesetipps
Eine warme Beleuchtung sorgt im Empfangsbereich für eine angenehme Atmosphäre.

© Javier De La Torre / Westend61 / picture alliance

Praxiseinrichtung

Licht an! Die richtige Beleuchtung in der Arztpraxis

Die Allianz Chronisch Seltener Erkrankungen warnt, die geplante Klinikreform bilde die besondere Situation für die Behandlung von Menschen mit seltenen Erkrankungen nicht ausreichend ab.

© Frank Molter / dpa

Sieben-Punkte-Papier mit Forderungen

ACHSE beklagt: Seltene Erkrankungen bei Klinikreform nicht berücksichtigt