Kommentar zum BGH-Urteil

Hilfe für Missbrauchsopfer

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:

Missbrauchsopfer haben keine "Kenntnis" von den Taten, solange sie diese verdrängt haben. Selbstredend, könnte man denken, das ist die Bedeutung einer Verdrängung.

Und doch: Dies auch rechtlich festzuzurren, war dem Bundesgerichtshof (BGH) einen Leitsatz, aus Sicht der Richter also ein Grundsatzurteil wert, das wohl auch in der katholischen Kirche aufmerksam gelesen werden wird.

Darin erkennen die obersten Richter an, dass es Wahrheiten gibt, die rein subjektiv und doch unumstößlich sind.

Erst ab dem Tag der Erinnerung beginnt daher die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche der Opfer gegen die Täter, urteilte der Bundesgerichtshof.

Dabei geht es nicht um die strafrechtliche Verjährung, sondern um eine höchst persönliche Entscheidung: Will ich dem Täter noch einmal gegenübertreten, um ein Stück private Genugtuung zu erstreiten?

Der BGH hat den Opfern die Chance gegeben, diese Entscheidung selbst zu treffen. Drei Jahre haben sie dafür Zeit. Ärzte und insbesondere Therapeuten können helfen, den individuell richtigen Weg zu finden.

Spätestens, wenn ein Opfer sich für eine Klage entscheidet, ist es auf Ärzte angewiesen: auf ein Gutachten, das die vorausgehende retrograde Amnesie bescheinigt.

Lesen Sie dazu auch: Missbrauch: Amnesie verlängert Verjährungsfrist

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gesetzgebungsvorhaben des BMG

Was das Gesundheitsministerium plant – und was es liegenlässt

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Vorbeugen ist besser als heilen

Wie die Infektionsprophylaxe bei Krebspatienten gelingt

Assoziation zwischen Cannabis und MACE

Kiffen schlägt wohl aufs Herz

Lesetipps
Eine Frau liegt auf dem Sofa und hält sich den Bauch.

© dragana991 / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodell)

Schmerzerkrankung

Endometriose-Leitlinie aktualisiert: Multimodale Therapie rückt in den Fokus

Ein Mann fasst sich an den Kopf und hat die Stirn in Falten gelegt.

© Pongsatorn / stock.adobe.com

Indikation für CGRP-Antikörper?

Clusterkopfschmerz: Erenumab scheitert in Prophylaxe-Studie

Zoster-Impfung keine Hilfe bei Lippenherpes

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Zoster-Impfung keine Hilfe bei Lippenherpes