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Höhere Haftstrafe für Schönheitschirurgen

BERLIN (dpa). Ein Berliner Schönheitschirurg ist in einem zweiten Prozess am Freitag zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

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Das Berliner Landgericht erhöhte das Strafmaß um drei Jahre und sprach den Mediziner im Gegensatz zum ersten Urteil vom März 2010 auch des versuchten Mordes schuldig.

Bei einer Schönheitsoperation im März 2006 habe der Arzt grobe Fehler gemacht, die zum Tod seiner Patientin führten, urteilte der Richter.

Um sein Versagen zu vertuschen, habe der Mediziner den Tod der Frau in Kauf genommen. Der Arzt habe seinen Ruf als Arzt und seine wirtschaftliche Existenz schützen wollen, hieß es zum Motiv.

Az.: 5 StR 561/10

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