Direkt zum Inhaltsbereich

Höhere Haftstrafe für Schönheitschirurgen

BERLIN (dpa). Ein Berliner Schönheitschirurg ist in einem zweiten Prozess am Freitag zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Veröffentlicht:

Das Berliner Landgericht erhöhte das Strafmaß um drei Jahre und sprach den Mediziner im Gegensatz zum ersten Urteil vom März 2010 auch des versuchten Mordes schuldig.

Bei einer Schönheitsoperation im März 2006 habe der Arzt grobe Fehler gemacht, die zum Tod seiner Patientin führten, urteilte der Richter.

Um sein Versagen zu vertuschen, habe der Mediziner den Tod der Frau in Kauf genommen. Der Arzt habe seinen Ruf als Arzt und seine wirtschaftliche Existenz schützen wollen, hieß es zum Motiv.

Az.: 5 StR 561/10

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Früherkennung von Bluthochdruck

Hypertonie: Wenn die Smartwatch in falsche Sicherheit wiegt

Demenz-Forschung

Alzheimer: Anti-Tau-Therapie verfehlt klinischen Endpunkt

Lesetipps
Eine ältere Person hält drei Blisterstreifen mit Tabletten zwischen beiden Händen.

© wernerimages / stock.adobe.com

GeriPAIN-Leitlinie

Welche Schmerztherapien eignen sich für geriatrische Patienten?

Ein Hautarzt untersucht die Haut mit einem Dermatoskop auf Melanom.

© Iryna&Maya / stock.adobe.com

Vergleich mit anderen Ländern

Hautkrebs-Screening in Deutschland laut Studie ohne klaren Nutzen