Gesetzentwurf

Höhere Strafen für Angriffe auf Sanitäter

Immer wieder kommt es zu Übergriffen auf Rettungssanitäter. Nun greift Justizminister Heiko Maas (SPD) ein.

Von Jana Kötter Veröffentlicht:

BERLIN. Tätliche Angriffe auf Rettungssanitäter werden künftig mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet. Dies sieht ein vom Bundesjustizministerium vorgelegter Referentenentwurf vor. Mit einer Änderung des Strafgesetzbuchs will Justizminister Heiko Maas (SPD) mit diesem Polizisten, aber auch Rettungssanitäter im Falle eines tätlichen Angriffs strafrechtlich besser schützen.

Im Entwurf, der der "Ärzte Zeitung" vorliegt, heißt es, der Schutz der Vollstreckungsbeamte und Rettungskräfte sei ein "wichtiges Anliegen". Komme es im Dienst zu einem tätlichen Angriff, so würden diese nicht als Individualpersonen angegriffen, sondern als Repräsentanten der staatlichen Gewalt. Ein Angriff auf Hilfskräfte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes sowie der Rettungsdienste sei "zugleich ein Angriff auf die öffentliche Sicherheit, da er zu einer Beeinträchtigung der Hilfeleistung führen kann".

Der Referentenentwurf sieht daher einen neuen Straftatbestand des Tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte (Paragraf 114 StGB-E) vor, der auch Rettungskräfte beinhaltet. Dieser beinhaltet einen verschärften Strafrahmen von einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren. Bisher war das Strafmaß in Paragraf 113 – Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – festgelegt und nur im "besonders schweren Fall" auf fünf Jahre anzusetzen; das Regelstrafmaß lag bei einer Geldstrafe oder Freiheitsentzug bis drei Jahre. Der neue Straftatbestand verzichtet außerdem auf den bisher vorausgesetzten Bezug zur Vollstreckungshandlung. Das heißt, dass künftig etwa auch Polizisten auf Streifenfahrt geschützt sind.

Kliniken registrieren immer öfter Angriffe auf Rettungssanitäter und Ärzte in Notaufnahmen; bundesweite Zahlen fehlen (die "Ärzte Zeitung" berichtete). Nordrhein-Westfalen hatte daher im Dezember eine Initiative im Bundesrat eingebracht, um gemeinnützige Berufsgruppen, darunter auch Ärzte, besser gegen Pöbeleien und Übergriffe zu schützen.

Der Malteser Hilfsdienst sprach von einer "wünschenswerten politischen Aussage und Wertschätzung von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten". Auch wenn es keine neuen Gesetze brauche, sondern eine strikte Umsetzung des bestehenden Rechts, betonte Benedikt Tiefländern, Bereichsleiter Notfallvorsorge.

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Kommentare
Thomas Georg Schätzler 09.01.201722:39 Uhr

Dieser Leserkommentar grenzt an Volksverhetzung!

"Ärzte sind an Aggression durch ihr Verhalten selbst schuld" diffamiert undifferenziert eine spezielle Berufsgruppe und weist ihr obendrein auch noch eine Eigenverantwortung zu.

Die Äußerung "Die zunehmende Selbstjustiz ist eine Reaktion auf nicht existentes Haftungsrecht", ruft zu Rechtsbeugung, gesetzwidrigem Verhalten und verfassungsfeindlicher Verfolgung auf.

Die Auffassung, Ärzte würden "den Staat betrügen und gleichzeitig dessen Hilfe einfordern" ist ebenso demagogisch wie populistisch menschenverachtend!

Mf + kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Edith Gass 09.01.201714:24 Uhr

Ärzte wollen Staatsnähe? Bitte gerne. Ärzte sind an Aggression durch ihr Verhalten selbst schuld.

Ärzte sind keine Sanitäter,was sie mit ihrem Stolz auf die durch den Wissenschaftsrat als nicht vollwertig akademischen Promotion nach außen tragen. Somit wird die Rosinenpickerei schwierig.
Die zunehmende Selbstjustiz ist eine Reaktion auf nicht existentes Haftungsrecht, was sich aber auch bald durch internationale Annäherung und Fonds für Geschädigte ändern wird.
Wenn Ärzte Kontrolle von einem Dienstherr wollen ,können sie diese haben . nur dann wird sich manch ein Arzt wundern.

Den Staat betrügen und gleichzeitig dessen Hilfe einfordern dürfte so dreist sein,dass es selbst die Ärztefunktionäre merken.

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