Bundessozialgericht
Höherer Satz für Narkosen gilt nur bei vertragsärztlicher Abrechnung
Anästhesisten dürfen bei Operationen nur dann eine höhere Vergütung geltend machen, wenn auch der MKG-Chirurg vertragsärztlich abrechnet. Das hat der Vertragsarzt des Bundessozialgerichts entschieden.