Direkt zum Inhaltsbereich

Hörgeräte-Werbung: Slogan muss wahr sein

HAMM (bü). Wirbt ein Hörgerätehändler damit, "die bestmögliche Hörgeräteversorgung in jeder Preisklasse zu garantieren", so handele es sich dabei um eine unzulässige Allein- oder zumindest Spitzenstellungswerbung, wenn der Händler die Richtigkeit der Behauptung nicht darlegen kann.

Veröffentlicht:

Denn die Verbraucher werden durch diese Anzeige dazu veranlasst, "nicht weiter zu suchen, sondern sich gleich in das Hörzentrum des Werbenden zu begeben". Schließlich erhielten sie dort ja angeblich die "garantiert beste Versorgung".

Das Oberlandesgericht Hamm hat außerdem entschieden, dass die Werbeaussage eine "irreführende heilmittelrechtliche Werbung" darstelle, die hörgeschädigten Verbrauchern einen sicheren Erfolg suggeriere.

Az.: 4 U 55/09

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Berufsobergericht für Heilberufe Berlin

Urteil: Kein Maulkorb für Ärzte wegen Äußerungen zu COVID-Pandemie

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Konzepte gegen Ärzte- und Nachfolgermangel

Mit dem Blockpraktikum Lust auf den Landarztberuf machen

Lesetipps
Die Sonne verschwindet hinter einer Mohnblüte in den dunklen Wolken

© Thomas Warnack/dpa

Aktuelle Daten

RKI: Fast 10.000 hitzebedingte Tote in diesem Jahr

Impfheft

© Bildagentur-online / Ohde / picture alliance

Deutsche Studie

Wenn Atemwegsinfektionen aufs Herz gehen – was tun?