Honorar noch ungewiss
Ab 1. Juli gehört das Hautkrebsscreening zum GKV-Leistungskatalog. Noch immer wissen Haus- und Hautärzte aber nicht, wieviel Geld sie für die neue Vorsorge überhaupt bekommen.
Ab 1. Juli gehört das Hautkrebsscreening zum GKV-Leistungskatalog. Noch immer wissen Haus- und Hautärzte aber nicht, wieviel Geld sie für die neue Vorsorge überhaupt bekommen.
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