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Honorar ohne Regresspotenzial

Julia FrischVon Julia Frisch Veröffentlicht:

Wenige Tage vor dem Stichtag 1. Juli haben Kassen und KBV doch noch einen Kompromiss zum Hautkrebsscreening gefunden. Jetzt endlich können auch die KVen anfangen, mit den Krankenkassen zu verhandeln. Denn wie viele Euro und Cent niedergelassene Ärzte für die neue GKV-Leistung tatsächlich bekommen werden, das hängt natürlich davon ab, welchen Punktwert die KVen den Kassen jetzt noch abringen können.

Die Ausgangslage für die anstehenden Verhandlungen ist zumindest nicht schlecht. 605 Punkte können Hausärzte künftig alle zwei Jahre abrechnen, wenn sie die Haut der anspruchsberechtigten Patienten nach verdächtigen Stellen hin untersuchen. Bei einem fiktiven Punktwert von fünf Cent wären das rund 30 Euro. 480 Punkte gibt es für das Screening, wenn es zusammen mit anderen Gesundheitsuntersuchungen vorgenommen wird - also 24 Euro.

Auch wenn die neue Präventionsleistung in den Augen vieler Hautärzte qualitativ ein Rückschritt sein mag, unter Versorgungsaspekten ist es gerechtfertigt, dass für diese Untersuchung auch Hausärzte die erste Anlaufstelle sind. Eine Menge Kollegen wollen ihren Patienten diesen Service bieten.

Das zeigt das große Interesse von Kollegen an den Fortbildungskursen - trotz der teilweise happigen Preise und trotz der achtstündigen Dauer. Der Grund liegt auf der Hand: Hausärzte haben ab Juli eine Möglichkeit mehr, Honorar zu generieren - außerbudgetär und deshalb ganz ohne Regressangst.

Lesen Sie dazu auch: Hautkrebsscreening: EBM-Ziffern und Punktzahl stehen jetzt fest

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