Tipps für die Abrechnung
Honorarfalle Leistungslegende
Ob Wundversorgung, Kompressionstherapie oder andere Leistungen - viele Praxen verschenken Abrechnungspotenzial, weil sie die EBM-Ziffern nicht richtig studieren.
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Die Abrechnungsregeln für die Wundversorgung sind weniger streng, als es auf den ersten Blick scheint.
© Klaus Rose
Die Abrechnung ärztlicher Leistungen entsprechend dem EBM ist auch im Zeitalter der umfassenden Pauschalierung nicht leichter geworden. Praxisteams, die die Leistungslegenden nicht genau studieren, laufen nicht nur Gefahr, Fehler in der Abrechnung zu machen.
Sie müssen in der Konsequenz auch empfindliche Honorarverluste hinnehmen. Wie wichtig es ist, dass nicht nur Arzt, sondern auch Medizinische Fachangestellte - vor allem, wenn sie mit der Abrechnung betraut sind - die Leistungslegenden inhaltlich genau kennen, zeigen zwei Leistungen: die Behandlung sekundär heilender Wunden nach Ziffer 02310 und die Kompressionstherapie nach Ziffer 02313.
Gerade in der EBM-Ziffer 02313 verbirgt sich so manche Falle. Denn generell ist es ja so, dass Verbände in der Abrechnung des hausärztlichen Versorgungsbereiches verschwunden sind. Aber: Hinter der Leistungsposition nach Ziffer 02313 verbirgt sich auch der Kompressionsverband.
Diese Leistungsposition aus dem Abschnitt II "Arztgruppenübergreifende allgemeine Gebührenordnungspositionen" ist in der Präambel zum Hausärztlichen Versorgungsbereich unter Punkt 3.1.3 aufgeführt. Damit ist diese Leistung berechnungsfähig.
Ein Nachreichen der Diagnosen ist nicht möglich
Allerdings ist die Berechnung an einige, in der Leistungslegende versteckte Voraussetzungen gebunden. Damit ist jetzt nicht die vordergründige Dokumentationspflicht des Beinumfanges an mindestens drei Messpunkten gemeint. Die Berechnung dieser Leistungsposition ist an die in der Leistungslegende genannten Diagnosen gebunden.
Dabei muss mindestens eine der folgenden Diagnosen für die Berechnung der Ziffer 02313 zwingend vorliegen:
- chronisch venöse Insuffizienz,
- postthrombotisches Syndrom,
- tiefe Beinvenenthrombose,
- oberflächliche Beinvenenthrombose und/oder
- Lymphödem.
Ist keine der Diagnosen auf den Abrechnungsunterlagen aufgeführt, streicht die KV die Leistungsposition. Ein Nachreichen der Diagnosen ist meist nicht möglich und damit die Leistung nicht honoriert.
Der Leistungsinhalt schreibt auch nicht vor, in welcher Form die Kompressionstherapie durchzuführen ist. Das bedeutet im Praxisalltag, dass nicht nur das Anlegen eines Kompressionsverbandes nach Ziffer 02313 berechnungsfähig ist, sondern auch das Anlegen eines Kompressionsstrumpfes.
Beachten Sie auch, dass im Gegensatz zur Ziffer 02312 (Behandlungskomplex eines oder mehrerer chronisch venöser Ulcera cruris), der zur Kompressionstherapie angelegte Verband nicht die Voraussetzung als "entstauender phlebologischer Funktionsverband" erfüllen muss.
Ein Blick in die Allgemeinen Bestimmungen lohnt
Ganz ähnliche Fallen und Gestaltungsspielräume bietet Ziffer 02310 (Versorgung einer sekundär heilenden Wunde). Hier werden in der Leistungslegende mindestens drei persönliche Arzt-Patienten-Kontakte (APK) gefordert.
Lesen Sie in den Allgemeinen Bestimmungen nach, wie der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt definiert ist, so finden Sie keinerlei Hinweise auf eine Wundversorgung. Das bedeutet, dass Sie für die Berechnung der Ziffer 02310 nur einmal eine Wundversorgung durchführen müssen. Den Patienten müssen Sie jedoch dreimal im Quartal persönlich gesehen haben.
Drei Arzt-Patienten-Kontakte für eine Wundversorgung?
Die Konsequenz, die sich daraus ergibt: Kommt ein Patient am letzten Tag des Quartals nach einem Fahrradsturz mit einer sekundär heilenden Schürfwunde am Knie in Ihre Praxis, so können Sie für die Behandlung dieser Wunde Ziffer 02310 berechnen, wenn bei dem Patienten schon zwei persönliche APK stattgefunden haben.
Auch im folgenden Quartal können Sie eine einmalige Behandlung der Wunde nach Ziffer 02310 berechnen, wenn danach noch zwei weitere persönliche Arzt-Patienten-Kontakte stattfinden. Sie müssen also nicht dreimal den gesamten Aufwand einer kompletten Wundversorgung erbringen, sondern im Prinzip nur ein einziges Mal.
Wenn die KVen die Leistungslegenden eng auslegen (siehe Ziffer 02313), dann können Sie das auch. Die Leistungslegende der Nr. 02310 verlangt zwingend drei persönliche APK, nicht aber dreimal die Behandlung der sekundär heilenden Wunde.
Auf die Diagnose kommt es an
Leistungslegenden der EBM-Ziffern 02310 und 02313 | ||
Punkte | Euro | |
Ziffer 02310: sekundär heilende Wunde | 580 | 20,33 |
Behandlung einer/eines/von sekundär heilenden Wunde(n) und/oder Decubitalulcus (-ulcera) Obligater Leistungsinhalt: - Abtragung von Nekrosen und/oder - Wunddebridement und/oder - Anlage/Wechsel eines Kompressionsverbandes und/oder - Einbringung und/oder Wechsel einer Wundtamponade - Mind. drei persönliche Arzt-Patienten-Kontakte im Behandlungsfall |
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Ziffer 02313: Kompressionstherapie | 160 | 5,61 |
Kompressionstherapie bei der chronisch venösen Insuffizienz, beim postthrombotischen Syndrom, bei oberflächlichen und tiefen Beinvenenthrombosen und/oder beim Lymphödem - je Bein, je Sitzung Obligater Leistungsinhalt: Kompressionstherapie; Dokumentation des Beinumfangs an mind. drei Messpunkten zu Beginn der Behandlung, danach alle vier Wochen |
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Quelle: Dr. Dr. Peter Schlüter - Tabelle: Ärzte Zeitung |