Hoppe: Die Gutachter leisten bei Fehlern gute Arbeit

Ein Patientenschutzgesetz ist überflüssig, so BÄKPräsident Hoppe. Dabei hat er die Arbeit der Gutachterkommission zu Arztfehlern seiner Ärztekammer im Blick.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Op-Besteck im Brustkorb? Da ist bei der Operation wohl etwas schief gelaufen. Das gibt Arbeit für die Gutachterkommission.

Op-Besteck im Brustkorb? Da ist bei der Operation wohl etwas schief gelaufen. Das gibt Arbeit für die Gutachterkommission.

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DÜSSELDORF. Langsam wäre es an der Zeit, der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein (ÄKNo) einen neuen Namen zu geben, glaubt der Präsident der Bundesärztekammer und der ÄKNo Professor Jörg-Dietrich Hoppe. "Wir sollten einmal darüber nachdenken, ob wir sie nicht umbenennen in Gutachterkommission gegen ärztliche Behandlungsfehler", sagte Hoppe auf der ÄKNo-Kammerversammlung in Düsseldorf.

Auch die Prävention ist Thema für die Kommission

Neben der klassischen Aufgabe der außergerichtlichen Streitschlichtung widme sich die Kommission seit vielen Jahren der Vorbeugung von Behandlungsfehlern, begründete er seinen Vorschlag. Er verwies auf die von der Einrichtung angebotenen Fortbildungsveranstaltungen unter dem Motto "Aus Fehlern lernen" und die Veröffentlichung von begutachteten Fällen. Nach Hoppes Überzeugung leisten die Ärzte und Juristen der Gutachterkommission "einen unschätzbaren Beitrag zum sogenannten Patientenschutz".

Auch der Vorsitzende der nordrheinischen Gutachterkommission bei der Ärztekammer Nordrhein Dr. Heinz-Dieter Laum, OLG-Präsident a.D., betonte die Bedeutung der präventiven Arbeit. "Wir bemühen uns um Behandlungsfehlerprophylaxe, das ist ein wesentlicher Teil unserer Tätigkeit", sagte er auf der Kammerversammlung.

Wie Hoppe hält auch Laum die von der Regierung geplante Etablierung eines Patientenschutzgesetzes für überflüssig. "Ich glaube nicht, dass durch eine gesetzliche Regelung die haftungsrechtliche Situation der Patienten verbessert würde." Diese Einschätzung werde von vielen Kennern der Materie geteilt, so Laum.

Die nach wie vor starke Inanspruchnahme der Gutachterkommission zeigt nach seiner Einschätzung die hohe Wertschätzung, die das Gremium genießt. Im Zeitraum von Oktober 2008 bis September 2009 gingen dort 1834 Anträge ein. Das waren zwar 4,7 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Die Schwankung bewege sich aber im normalen Toleranzbereich, sagte Laum. Im vorherigen Berichtszeitraum hatte die Kommission einen Anstieg von 8,9 Prozent registriert. "Nach wie vor ist die Aussage berechtigt: Ärzte und Patienten setzen großes Vertrauen in die Arbeit der Gutachterkommission", sagte er.

Ein Verfahren dauert im Schnitt ein Jahr

Bei insgesamt 1357 erledigten Anträgen wurde in 405 Fällen ein Behandlungsfehler festgestellt. Das entspricht einer Behandlungsfehlerquote von 29,84 Prozent. Ein Jahr zuvor hatte der Wert 30,42 Prozent betragen. Im langjährigen Durchschnitt seit Dezember 1975 liegt die Behandlungsfehlerquote bei 32,45 Prozent. 33,2 Prozent aller Anträge an die Kommission richteten sich gegen Chirurgen, gefolgt von Orthopäden (13,0 Prozent) und Internisten (12,6 Prozent).

Allgemeinmediziner waren von 3,9 Prozent aller Anträge betroffen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer bei der nordrheinischen Gutachterkommission beträgt zurzeit ein Jahr - nach zwölf Monaten sind mehr als die Hälfte der Verfahren erledigt. Nach 18 Monaten sind über 80 Prozent und nach zwei Jahren fast 95 Prozent der Verfahren abgeschlossen.

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