Gesetzgebung

IT-Verband plädiert für Anbietervielfalt

Die Digitalisierungspläne von Gesundheitsminister Jens Spahn stoßen nicht überall auf ungeteilte Begeisterung.

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BERLIN. Der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) befürchtet, dass der Gesetzgeber mit dem geplanten Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) Gefahr läuft, in Sachen Digitalisierung "das Rad neu erfinden zu wollen". Zwar begrüße der Verband das Vorhaben, digitale Prozesse im Gesundheitswesen voranzubringen, heißt es in einer Stellungnahme. Jedoch enthalte der Referentenentwurf auch "freiheitsbeschränkende Aspekte gegenüber bestehenden Lösungen im Markt".

Konkret moniert der Verband etwa, dass der Gesetzentwurf "keine genauen Vorgaben für die Umsetzung eines Online-Angebots zu Terminservicestellen enthält". Ohne solche Vorgaben könnten heute bereits etablierte IT-Anwendungen zur Terminvereinbarung künftig ins Hintertreffen geraten. "Deshalb wäre es sinnvoll", schlägt der bvitg vor, ",festzulegen, dass die Ärzte weiterhin in ihren bereits genutzten Terminlösungen Termine freigeben dürfen, welche dann die Terminservicestellen über eine Meta-Applikation einsehen und im Bedarfsfall buchen können".

Auch bei der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) wünscht sich der Verband, dass bereits bestehende Angebote berücksichtigt werden. Den Versicherten sei deshalb ausdrücklich die Wahlfreiheit zuzugestehen, welche ePA sie nutzen wollen. Die Kassen müssten "die dafür entstehenden Kosten erstatten, unabhängig davon, ob eine Akte von der eigenen Krankenkasse angeboten wird oder nicht".

"Freie" gegen zentralen ePA-Server

Kritik am Referentenentwurf wird unterdessen auch aus den Reihen der "freien Ärzteschaft" laut. Der Verein, erklärter Gegner der elektronischen Gesundheitskarte, sieht insbesondere in einer zentralen ePA-Serverlösung ein Einfallstor für Hacker: "Das bedeutet eine gigantische Sammlung sensibler Daten - für Datendiebe ein extrem attraktives Ziel mit hohem finanziellen Wert".

Auch mit den geplanten Zugriffsmöglichkeiten der Versicherten auf die ePA per Smartphone oder Tablet ist man nicht einverstanden. So entstünden "offene Schnittstellen in der Telematikinfrastruktur", heißt es. Womit "die Gefahr unbefugter Zugriffe" zunehme. (cw)

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