Recht
Urteil: „Innere Ursache“ wie Schwindel schließt Arbeitsunfall nicht aus
LSG Stuttgart verweist in einem Urteil auf „betriebliche Gefährdungsmomente“. Berufsgenossenschaft muss Sturz anerkennen.
LSG Stuttgart verweist in einem Urteil auf „betriebliche Gefährdungsmomente“. Berufsgenossenschaft muss Sturz anerkennen.
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